Lieferung von Kolonnenfahrzeugen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Karl-Marx-Straße 32
29410
Hansestadt Salzwedel
Deutschland
vergabe@altmarkkreis.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXWRYYDDYDMXDNPS

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXWRYYDDYDMXDNPS/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Lieferung von Kolonnenfahrzeugen

Umfang der Leistung
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt die Anschaffung von 3 Kolonnenfahrzeugen als Doppelkabine mit Pritsche-/Spriegelaufbau sowie Staukisten für die Kreisstraßenmeistereien Salzwedel (2) und Klötze (1) zu beschaffen.

Haupterfüllungsort

Kreisstraßenmeisterei Salzwedel
Siedlung des Friedens 27
29410
Salzwedel

Weitere Erfüllungsorte

Kreisstraßenmeisterei Klötze
Poppauer Straße 39
38486
Klötze

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

02.11.2026
30.09.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

02.11.2026
30.09.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister oder Gewerbeanmeldung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen insolvenzplanes angegeben wurde; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

gem. des Formblattes 124 LD sind folgende Angaben zu tägigen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
-Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

gem. des Formblattes 124 LD sind folgende Angaben zu tätigen:
- Angabe zum Berufsregister

Vorzulegende Nachweise:
Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften und die für die Leitung vorgesehenen Personen; Bitte reichen Sie Angaben anhand der Anlage zur 124 LD ein.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahren mit den im Formblatt 124 LD genannten Angaben; Bitte reichen Sie die Referenzen anhand der Anlage zur 124 LD ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert dem Angebot bei.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
siehe Bekanntmachung; Mit dem Angebot
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gem. der Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gem. der Vergabeunterlagen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.09.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

29.10.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 /234 entsprechend zu streichen /zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen.
Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt vom 01. Oktober 2025 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) ist mit dem Angebot einzureichen und liegt den Vergabeunterlagen bei. Sollten keine Nachunternehmen für die Liefer-/Dienstleistung anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA trotzdem ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Anlage des TVergG LSA ist auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen.

Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen)

Gem. § 8 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der Eigenerklärung zur Eignung und dem TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorbehaltlich von den Bietern der engeren Wahl (und ihren Nachunternehmen) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens drei und höchsten zehn Kalendertagen vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Nachunternehmer unterliegen denselben Eignungsanforderungen wie der Auftragnehmer.

Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für die Auftragsvergabe gelangen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor. Die Nachunternehmer haben die Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Nachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor).

Bitte reichen Sie die Referenzen anhand der Anlage zur 124 LD ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten.
Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert dem Angebot bei.

Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden oder mehr als zehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen.

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