Schülerbeförderung zum Schwimmbad
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Bau- und Wirtschaftsverwaltung
Georg-Maus-Str. 1
55743
Idar-Oberstein
Deutschland
Bau- und Wirtschaftsverwaltung, Vergabestelle
+49 6781646072
bauverwaltung@idar-oberstein.de
Zuschlag erteilende Stelle
Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Jugendamt
Georg-Maus-Straße 1
55743
Idar-Oberstein
Deutschland
jugendamt@idar-oberstein.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXWKYYDYTPVV43R3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXWKYYDYTPVV43R3/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Schulbusfahrten zum Hallenbad, Hauptstraße 213, 55743 Idar-Oberstein

Umfang der Leistung
siehe beiliegendes Leistungsverzeichnis

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet Idar-Oberstein
55743
Idar-Oberstein

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

10.08.2026
30.06.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

10.08.2026
30.06.2028

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Angebotsschreiben; Bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung, Angabe der Präqualifikationsnummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124), Angabe der Präqualifikationsnummer oder Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung, Angabe der Präqualifikationsnummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Nachunternehmer); 124-NU Eigenerklärung zur Eignung von Nachunternehmern - soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder vergleichbarer Eignungsnachweis durch Eintrag in ein Präqualifikationsregister (PQ-Nummer)sowie ggf. weitere Nachweise/Erklärungen von Nachunternehmern zur Eignung.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft; Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle; Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Leistungsverzeichnis mit Preisen; Mit dem Angebot
Nachunternehmerleistungen; Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; Falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; Bescheinigung ist mit Angabe der Lohnsummen einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen; Formblatt 235 - Wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

25.06.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

-Ergänzung zu Ziffer 6 (Angebotswertung):

1. Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

2. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

3. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

-Ergänzung zu Ziffer 8 (Nachprüfungsstelle):

Hinsichtlich der Rügeobliegenheiten hat der Bieter die Regelungen des § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (NachprüfV) zu beachten. Die Vergabeprüfstelle weist in ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,

1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 NachprüfV erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,

2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,

4. soweit mehr als sieben Kalendertage nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

-Ergänzung für Bieter-/Arbeitsgemeinschaften:

In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen nach Nummer 7.1 der Verwaltungsvorschrift über das Öffentliche
Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

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