Fachliche Eignung (Referenzen vergleichbarer Projekte) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es wird vom Bewerber der Nachweis der Qualifikation und Erfahrung in vergleichbaren Projekten verlangt. Vergleichbare Projekte sind Objektplanungen für Freianlagen gemäß § 39 HOAI, bei denen mindestens die Leistungsphasen 5-8 erbracht wurden. Aufgrund der zu bearbeitenden Planungsthemen und -bereiche gelten folgende Planungsaufgaben als vergleichbar:
- Freianlagenplanungen für öffentliche Straßenräume mit überwiegendem Publikumsverkehr und öffentliche Platzflächen, beides jeweils mit Aufenthaltsfunktion und -qualität (z.B. Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, Marktplätze, Stadt-/Dorfplätze, Quartiersplätze, öffentliche Außenanlagen, Promenaden, Spielplätze. Fuß- und Radwege mit reiner Verbindungsfunktion gelten nicht als nicht vergleichbar.)
- Freianlagenplanungen für halböffentliche Außenräume und Freianlagen mit besonderer Aufenthaltsfunktion und -qualität (gemeint sind auf konkrete Nutzungen oder Gebäude bezogene Freiflächen mit hohem Publikumsaufkommen, z.B. Schul- und Pausenhöfe, Außenanlagen von Kindertagesstätten, Freiflächen von Besucherzentren, Parkanlagen von Krankenhäusern oder Klinikanlagen, Freiflächen auf Universitätscampi, usw.
Private Vorgärten oder Hausgärten, Friedhöfe, Sportplätze/-anlagen, usw. gelten nicht als vergleichbar.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein und in Größe und Komplexität dem ausgeschriebenen Projekt entsprechen. Als vergleichbar gelten Referenzen mindestens der Honorarzone III und mit einer Fläche von mindestens 1.000,00 qm. Die anrechenbaren Kosten der Referenzprojekte müssen jeweils mind. 700.000,00 EUR netto betragen.
Anzugeben sind der Projektname, der Ort mit Jahresangabe, der jeweilige Ansprechpartner, die Honorarzone, der Umfang und die Größe des Projekts, die anrechenbaren Kosten sowie die erbrachte Leistung mit mindestens den Leistungsphasen 5 bis 8. Zudem ist die Rolle des Bewerbers im Projekt darzustellen.
Als Mindestanforderung gelten drei abgeschlossene Freianlagenplanungen innerhalb der vergangenen sieben Jahre, bei denen in diesem Zeitraum mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 bearbeitet oder abgeschlossen wurden.