Aktendigitalisierung und -vernichtung am Standort München
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.08.2025
05.09.2025 10:00 Uhr
05.09.2025 10:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
993-8003410200-62
Isaac-Fulda-Allee 18
55124
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabestelle
vergabestelle@bghm.de
+49 61318020
+49 613180220800

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
t:022894490
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
t:022894490
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
90000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für den Bereich der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen (HBF) sollen nun am Standort München und am Standort Erfurt die noch vorhandenen Altakten in den Jahren 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften digitalisiert und vernichtet werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mitglieds- und Beitragsakten mit sehr unter-schiedlichem Umfang sind zu scannen, digitalisieren und zu vernichten.
Als Ausgangsdaten ist von folgenden Angaben auszugehen:
- Akten in der Aktei am Standort München
Papierakten ca. 900 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 60.000 Akten.
- Akten im Keller am Standort München
Papierakten ca. 1.000 laufende Meter (inkl. 167 Kartons), dies entspricht geschätzt 120.000 Akten.
- Akten im Keller am Standort Erfurt
Papierakten ca. 250 Kartons, ca. 140 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 9.000 Akten.

Der Auftrag wird als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben.
Es soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit mit ca. 16 Monaten geschlossen werden.
Als Vertrags- und Leistungsbeginn ist das Datum der Zuschlagsmitteilung vorgesehen, voraussichtlich ab dem 01.09.2025. Der Vertrag endet zum 31.12.2026, spätestens wenn die Digitalisierung und Vernichtung der Akten abgeschlossen ist.

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Testdokumente ist mit der Verarbeitung der bereitgestellten Testdokumente zu beginnen. Nach Abnahme der übermittelten Testdaten ist innerhalb von 14 Tagen mit den vertraglich vereinbarten Tätigkeiten zu beginnen.

Das Gesamtvolumen beträgt ca. 1.500.000,00 EUR netto für die gesamte Vertragslaufzeit.

Vor Erstellung eines Angebots wird interessierten Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung der zu bearbeitenden Akten nach vorheriger Absprache (Kontakt über vergabestelle@bghm.de) eingeräumt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
16
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Isaac-Fulda-Allee 18
55124
Mainz
Deutschland
DEB35

Die Leistung ist erbracht, wenn die digitalisierten Akten im System der Auftraggeberin importiert sind, deshalb ist der Erfüllungsort Mainz.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Einreichung eines Datenschutzkonzeptes:
Da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung - Digitalisierung und anschließende Vernichtung von Altakten der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen am Standort München und Erfurt - um eine Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag handelt, wird mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X abgeschlossen.

Im Rahmen der vorgesehenen Auftragsverarbeitung erhält der Auftragnehmer Zugang zu Sozialdaten und sonstigen personenbezogenen Daten. Es besteht ein normales Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Die Auftraggeberin erwartet im Rahmen der Angebotsabgabe eine präzise Darstellung, wel-che geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen der Bieter im Rahmen der Auftragsverarbeitung gewährleistet, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicher-zustellen.

Hierbei sollte der Bieter konkret auf die angebotenen Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte eingehen. Dies beinhaltet, wie folgende Anforderungen und Maßnahmen gewährleistet werden:

die Zugangskontrolle,
die Datenträger-/ Speicherkontrolle,
die Benutzerkontrolle,
die Zugriffskontrolle,
die Übertragungs- /Transportkontrolle,
die Eingabekontrolle,
die Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme,
die Datenintegrität,
die Auftragskontrolle,
die Verfügbarkeit der Daten,
die Datentrennung,
die Datenlöschung.

Entsprechende bereits vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter für die hier ausgeschriebene Leistung gewährleistet, sind in der Dokumentation beizufügen.

Zwischen Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird mit dem Bieter ggfls. ein Termin zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Ort vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Überprüfung ergeben, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter durchgeführt.

Eine Vereinbarung der abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist in Anlage 1 zum Vertrag beigefügt.

Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte:
Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen.
Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

fachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials (Kartons/Behälter)
Zertifizierungen (Bsp. EMAS)
Vernichtung Papierakten

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W

Einlegung von Rechtsbehelfen

Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens

§ 20 VgV

(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

§ 15 VgV

(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter

(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Datenschutzkonzept (Dokument 03, Leistungsverzeichnis, Punkt 5) wesentliche Anforderungen:
Für die Verarbeitung von Adressdaten ist der Datenschutz einzuhalten. Hierzu ist ein Datenschutzkonzept einzureichen, welches vor Zuschlagsentscheidung geprüft wird
Hierbei sollte der Bieter konkret auf die angebotenen Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte eingehen. Dies beinhaltet, wie folgende Anforderungen und Maßnahmen gewährleistet werden:
die Zugangskontrolle,
die Datenträger-/ Speicherkontrolle,
die Benutzerkontrolle,
die Zugriffskontrolle,
die Übertragungs- /Transportkontrolle,
die Eingabekontrolle,
die Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme,
die Datenintegrität,
die Auftragskontrolle,
die Verfügbarkeit der Daten,
die Datentrennung,
die Datenlöschung.
Entsprechende bereits vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter für die hier ausgeschriebene Leistung gewährleistet, sind in der Dokumentation beizufügen.

Vor Vertragsschluss wird mit dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt.

Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen enthalten).
Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte
Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen.
Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

21
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
Formblatt Ansprechperson (Dokument 10)
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers (Dokument 08a)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.

Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.

Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.

Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet

Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

Dokument 07_Eignung - Präqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Dokument 07_Eignung - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Dokument 07_Eignung - Haftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Dokument 07_Eigung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Dokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitteilung der HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des Registergerichts und zusätzlich die UST-ID-Nummer bei entsprechender Firmierung.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Qualitätssicherungskonzept nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Einrichtung eines Qualitätssicherungskonzeptes

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Nachweis einer Implementierung eines Umweltmanagementsystems (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eine Zertifizierung nach EMAS oder vergleichbar ist ausreichend.
Vergleichbar sind Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001 oder DIN EN 50001 oder vergleichbar.

Finanzierung

Vertrag, VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Dokument 06_Formblatt Eignungserklärung / Dokument 06a_Formblatt Eignungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB
- Dokument 07_Eignung - Russlandverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 i
- Datenschutzkonzept ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Konzept zur Sicherstellung zur
a.) Verarbeitung von Sozialdaten ist ein Datenschutzkonzept notwendig.
b.) Vernichtung von Unterlagen, welche Sozialdaten enthalten.
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
- Zertifikat Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung nach DSGVO, BDSG, DIN 66399 oder gleichwertig

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Digitalisierung und Vernichtung von Betriebsakten
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79999100-4
90000000-7
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Maßnahme ist die Digitalisierung und Vernichtung von Mitglieds- und Beitragsakten in Papierform (Altakten) der Auftraggeberin.

Als Ausgangsdaten ist von folgenden Angaben auszugehen:
- Akten in der Aktei am Standort München
Papierakten ca. 900 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 60.000 Akten.
- Akten im Keller am Standort München
Papierakten ca. 1.000 laufende Meter (inkl. 167 Kartons), dies entspricht geschätzt 120.000 Akten.
- Akten im Keller am Standort Erfurt
Papierakten ca. 250 Kartons, ca. 140 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 9.000 Akten.

Der Auftrag wird als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben.
Es soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit mit ca. 16 Monaten geschlossen werden.
Als Vertrags- und Leistungsbeginn ist das Datum der Zuschlagsmitteilung vorgesehen, voraussichtlich ab dem 01.09.2025. Der Vertrag endet zum 31.12.2026, spätestens wenn die Digitalisierung und Vernichtung der Akten abgeschlossen ist.

Das Gesamtvolumen beträgt ca. 1.500.000,00 EUR netto für die gesamte Vertragslaufzeit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen