Art der Leistung
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für eine angemessene und zeitnahe Entschädigung. Zu den Leistungen gehören u. a. ambulante und stationäre Heilbehandlung, Pflege- und Rentenleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Zur Erreichung der gesetzten Ziele nimmt die BGHM Beratungsärztinnen und -ärzte in Anspruch, die mit ihrer medizinischen Expertise u.a. im Fachgebiet Zahnmedizin bei der Fallsteuerung und Leistungsfeststellung unterstützen. Gegenstand der ersuchten Leistung ist die zeitnahe, ausschließlich schriftliche Beratung.
Umfang der Leistung
Dazu sollen voraussichtlich bis zu sieben Verträge mit Beratungsärzten und Beratungsärztinnen mit einer Laufzeit von jeweils 48 Monaten geschlossen werden.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und endet zum 31.12.2030. Sollte der Vertrag nicht ein Monat vor Ende des Ablaufs der Regelvertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre, bis zum 31.12.2032.
Im Jahr 2025 holte die Sachbearbeitung bundesweit etwa 866 Stellungnahmen ein.
Für die Zeit ab 2027 wird perspektivisch mit einer etwas geringeren Zahl an Aufträgen (840 Aufträge) gerechnet.