Gestellung einer Umschlagstelle incl. Umschlag von Altpapier (PPK)
Gestellung einer Umschlagstelle incl. Umschlag von Altpapier (PPK), ca. 13.000 Mg/a. Mengenstromnachweis nach § 17 VerpackG ist Sache des AN.
2 einseitige Vertragsverlängerungsoptionen des AG für je ein Jahr.
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß einzuschränken. Insbesondere muss die Lagerung und Verladung des PPK so erfolgen, dass z.B. eine Verwehung außerhalb der Grundstücke des AN nicht zu besorgen ist.
HVTG Erklärung
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter der URL http://www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bewerber unabdingbar, dort eingestellte Informationen regelmäßig einzusehen.Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bewerber auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Antrags- und Angebotsabgabe. Im übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch nicht erforderlich.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäfts-jahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu ver-wenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage einer Eigenerklärung gemäß "Anlage 1.3 Formular Erklärung bezüglich Verfüg-barkeit Umschlagstelle.docx". Aus der Eigenerklärung muss der genaue Standort mit Ad-ressangabe der Umschlagstelle hervorgehen; und es muss der Standort in Google Maps lokalisierbar sein, z.B. über die Angabe der Adresse und/oder der Hoch/Rechtswerte, z.B.- 50.57228368109859, 8.650814921392493. Auf TVB Nr. 3.1 wird explizit hingewie-sen. (technische Leistungsfähigkeit)
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).