Materiallieferung frei Baustelle sowie die komplette Montage und abnahmefähige Inbetriebnahme der gesamten Anlagen.
Wärmeverteilung über einen Heizkreisverteiler mit einem Heizkreise. Anbindung an eine vorhandeneNahwärmeversorgung aus einer separaten Heizzentrale. Raumheizflächen als Fußbodenheizung.
Einzelbeschreibung
1 St. Regelungstechnik inkl. Verkabelungsarbeiten1 St. Heizungsverteilung für einen Heizkreis (bis DN 40)2 St elektrisch geregelte Umwälzpumpen1 St. Pumpengruppen bis DN 401350 m2 Fußbodenheizungsverlegung inkl. HK-Verteiler für bis zu 70 KreisenCa. 7.500 m Fußbodenheizungsrohr70 St. StellantriebeCa. 200 m Edelstahl Systemrohr Heizung mit ca. 200 St. Pressmuffen DN 12 - DN 50Ca. 100 St. Bögen und ca. 100 St. weitere Formteile Edelstahl SystemrohrCa. 200 m Dämmung alukaschierte Mineralwolle und teilweise mit Blechummantelung1 St. Druckhaltung1 St- Nachspeiseeinrichtung1 St. Anschluss an Bestand für Winterbaubeheizung, Vorhaltung von bis zu 3 St. mobilen Heizgeräten alstransportable Lufterhitzer je ca. 20 kW
Pauschal Einregulierung und Inbetriebnahme aller gelieferten Anlagen
- Niedertemperaturheizfläche
- Der Fachdienst Naturschutz des Landkreises Gießen hat das Baugrundstück im Frühjahr2025 in Augenschein genommen. Es liegt ein Hinweis zum Schutz von Fledermäusen vor. Hohlräume von mind 1,5 cm Breite (z.B. hinter Abschlussblech Attika Bestandsgebäude) sind außerhalb der Schutzzeit von Fledermäusen vom 1. April bis 15. November zu öffnen.Wenn die Öffnung innerhalb der Schutzzeit erfolgt ist eine ökologische Baubegleitungnötig. Der AN hat dies eigenverantwortlich mit der örtlichen Bauüberwachung zuveranlassen.
- Für Dämm- und Abdichtungsbaustoffe sind möglichst umwelt-zertifizierte Materialien zuverwenden (Blauer Engel oder vergleichbare).
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Projekte aus den letzten 3 Geschäftsjahren vorzulegen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).