Abwasser-, Wasser- und Wärmeversorgungsanlagen
Der Landkreis Gießen beabsichtigt derzeit die Erweiterung der Hofburgschule in Alten-Buseck. Auf dem Grundstück in der Pestalozzistraße 2, 35418 Buseck, befindet sich der Schulkomplex mit zwei Gebäudeteilen aus den Jahren 1960 und 1990,die durch ein Atrium verbunden sind, sowie der Schulhof, der die Schule großzügig umrahmt.Der neue Anbau soll nördlich an das bestehende Gebäude angeschlossen werden. Dabei wird die Erweiterung an zwei Stellen wie eine Klammer mit dem Bestandsbau verbunden und umschließt in der Mitte eine neue Aula sowie im Obergeschoss einen kleinen Lichthof.Der Anbau wird pro Etage zwei Klassenräume, einen Differenzierungsraum, einen Technikraum und ein Büro/Kopierraum umfassen. In beiden Etagen soll der neue Flur direkt an die bestehenden Flure angeschlossen werden.
Die Beschaffungsmassnahme umfasst die Installation von:160 m PP-Abwasserleitungen DN 50-DN 1001 St. Regennutzwasseranlage mit Hauswasserwerk und 28 m3 innenliegende Kunststoff-Speicher170 m Trinkwasser-Edelstahlrohr DN 15-DN 50 mit Isolierung, 30 St. Sanitärobjekte1 Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 750 l Pufferspeicher, 1 St. Gas-Brennwertkessel 80 kW400 m Heizungsrohr DN 15-DN 5020 St. Stahl-Röhrenheizkörper
Energetische Zielsetzung:Der Anbau wird im Passivhausstandard errichtet. Der Einsatz von regenativen Energien soll beim Anbau mindestens bei 65 % liegen.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).