Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, § 55 HOAI, für die Erweiterung der Grundschule Hungen-Villingen
Der Landkreis Gießen plant einen Erweiterungsneubau mit Ganztagsbetreuung der Grundschule in Hungen Villingen. Die Willi-Ziegler-Schule liegt im Südosten des Landkreises Gießen. Zum Einzugsgebiet der Grundschule gehören die Ortsteile Villingen und Nonnenroth. Das bestehende Schulgebäude ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1/ Hessisches Denkmalschutzgesetz einzuordnen. Das 1892/93 erbaute, langgestreckte, zweigeschossige Klinkergebäude mit ausgebautem Dachgeschoss steht an der Königstraße, Ecke Langgasse. Die Gesamtfläche des Gebäudebestands beträgt 718,5m2 Die Schule ist aktuell einzügig, hat jedoch gemäß Schülerzahlentwicklung die Tendenz zur Zweizügigkeit. Der Erweiterungsneubau hat folgende Anforderungen. Zu planen sind eine Ganztagesbetreuung und Besprechungsräume, sowie eine Biblio -, Mediothek und Differenzierungsräume. Eine Mensa mit Funktionsräumen gehört zu den zu planenden Raumanforderungen. Durch die Entscheidungsträger wurde folgender Raumbedarf für den Erweiterungsbau festgelegt.: - Eine Mensa (ca. 75m2) plus erforderliche Nebenräume wie Küche, Lager und Sozialflächen - 2 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je mind. 65 m2 - 2 Differenzierungsräume mit je ca. 25m2 - Barrierefreie Erschließung mit einem Aufzug - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen - WC-von 26m2 Fläche könnten im Bestand realisiert werden. Für Variantenvergleiche im Planungsprozess sind die folgenden inhaltlichen Anforderungen zu beachten: Die Analyse und Bewertung der Varianten erfolgt unter Beachtung ökologischer, ökonomischer, soziokultureller/funktionaler und technischer Aspekte (z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Lebenszykluskostenanalyse, Ökobilanzierung). Zu vergleichen sind Varianten für das Gesamtgebäude, Gebäudebereiche bzw. für ausgewählte wesentliche Bauteile und Baustoffe. Dabei sind technische, ökonomische und ökologische Parameter gleichermaßen einzubeziehen. Die Freiflächen sollen zum bestehenden Konzept sinnvoll ergänzt werden. Die Außenbeleuchtung muss geprüft und entsprechend der Außenanlagenplanung angepasst und erweitert werden. Angestrebt ist ein hochenergieeffizientes Gebäude unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. Es wird je nach Förderstandard ein Energie-Effizienzhaus 40 gemäß KfW bis hin zum Passivhausstandard angestrebt. Die sinnvolle Lösung ist durch ökologische und ökonomische Lebenszyklusbetrachtungen in Variantenvergleichen zu entwickeln. Der Gesamtrahmentermin ist von Ende 2025 - bis Frühjahr 2029 vorgesehen.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit
Methodik zur Termineinhaltung
Methodik zur Kosteneinhaltung
Methodik zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Gesamteindruck der Präsentation
Angestrebt ist ein hochenergieeffizientes Gebäude unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. Es wird je nach Förderstandard ein Energie-Effizienzhaus 40 gemäß KfW bis hin zum Passivhausstandard angestrebt. Die sinnvolle Lösung ist durch ökologische und ökonomische Lebenszyklusbetrachtungen in Variantenvergleichen zu entwickeln.
Abzeichnung Tariftreueerklärung nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes. Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen voll-ständig kostenfrei.