Digitale Nachsorgeplattform zur Nachversorgung von Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt
Der Landkreis Gießen ist eines der 73 "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC), die seit 2019 von der Bundesregierung gefördert werden und sektorenübergreifende, nachhaltige Digitalstrategien erarbeiten und erproben. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Beschaffung, Einfüh-rung und der Betrieb einer webbasierten, sektorenübergreifenden digitalen Nachsorgeplattform einschließlich mobiler App zur strukturierten Betreuung geriatrischer und pflegebedürftiger Patientinnen und Patienten nach Krankenhausentlassung, beginnend mit einer Pilotierung für zunächst etwa 50 Patientinnen und Patienten an der Asklepios Klinik in Lich im Landkreis Gie-ßen. Ziel ist die Reduktion vermeidbarer Wiederaufnahmen sowie die priorisierte, indikatoren-gestützte Nachsorge durch kontinuierliches Monitoring, automatisierte Patientenkategorisie-rung im Ampelsystem (grün/gelb/rot) und ein virtuelles Care Team, das telemedizinische Über-wachung und Intervention ermöglicht. Das Vorhaben "Licher Modell - Digitale Nachsorge" wird im Programm "Starke Heimat Hessen" gefördert und adressiert u. a. demografische und versor-gungsstrukturelle Herausforderungen im ländlichen Raum, indem Klinik, Haus- und Fachärzte, Pflege, Angehörige und Ehrenamt eng vernetzt werden.
Die Projektsprache ist Deutsch. Alle Beratungsleistungen müssen in deutscher Sprache angebo-ten werden. Ebenso müssen die Projektdokumente und -dokumentationen in deutscher Sprache verfasst werden.
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
HVTG Erklärung
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes. Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen voll-ständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Auszüge aus Bilanz, Geschäftsbericht, GuV-Rechnung etc. der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Auszüge aus Bilanz, Geschäftsbericht, GuV-Rechnung etc. der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens. Zulässig ist auch eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre.
Nachweis einer Unternehmenshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Vorlage Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Leistung (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Voraussetzung der Vergleichbarkeit ist neben einer ver-gleichbaren Aufgabenstellung ein Produktiver oder pilotierter Einsatz in der intersektoralen Versorgung mit relevanter Patientenzahl sowie einschlägigen Funktionen.
Unvollständig ausgefüllte Referenzen werden nicht geprüft.
Die mit M gekennzeichneten Referenzen und übrigen Bedingungen müssen zwingend eingereicht werden. Sonst: Ausschluss.
1. Mindestens zwei Referenzen intersektorale Projekte mit >50 Patientinnen/Patienten
2. Nachweise CE-Konformität und MDR Klasse IIa
3. Gültiges ISO-13485-Zertifikat
4. Interoperabilität
Weitere Hinweise zu den Referenzen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Erklärung zur Qualitätssicherung im Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Plausibles Qualitäts- und Risikomanagement vorhanden = 100%, sonst 0%
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis eines Qualitätsmanagements nur für das projektleitenden Anbieterwertungsrelevant. Sollten weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ein Qualitätsmanagement verfügen, sind entsprechende Erläuterungen jedoch als zusätzliche Informationen erwünscht. Entsprechendes gilt für vorgesehene Subunternehmer.
Verweis auf bekannt gemachte Kriterien für den Teilnahmewettbewerb - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).