Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Gießen
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die Herstellung, Lieferung und - je nach Los - auch Ausgabe von Mittagessen an den in der jeweiligen Losbeschreibung aufgeführten Grundschulen und Förderschulen des Landkreises Gießen. Der Bedarf von derzeit ca. 3.900 Essen täglich - der sich im Laufe der Vertragslaufzeit erhöhen oder vermindern kann - soll für die kommenden Jahre neu vergeben werden.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2026 und gilt zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens zum 31. Januar eines Kalenderjahres zugehen und wird mit Ablauf des laufenden Schuljahres wirksam. Spätestens endet der Vertrag zum Ablauf des hessischen Schuljahres 2029/2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die zu beliefernden Schulen liegen in unterschiedlichen Ortschaften des Landkreises Gießen. Eine genauere Übersicht ist der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Losbeschreibung zu entnehmen.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
1 Überschreitung der maximalen Warmhaltezeit 180 Minuten
2 Überschreitung der geforderten Preisobergrenze
Sensorische Qualiät des Essens
Schulisches Umsetzungskonzept
Warmhaltezeiten
Die Anzahl der in den Losen aufgenommenen Schulen kann je Los um maximal 5 Schulen erweitert werden. Ebenso ist eine Verringerung um maximal 3 Schulen möglich.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Wenn bis zum Ende der Bindefrist kein Zuschlag erteilt wurde, ist Ihr Angebot unberücksichtigt geblieben.Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Vorlage Referenz über die Erbringung von wenigstens einer vergleichbaren Leistung aus den letzten drei Geschäftsjahren (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestandteil der Eignungsprüfung ist die Prüfung von Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren, wobei wenigstens eine solche Referenz vorzulegen ist (Mindestanforderung).
Erklärung zur Qualitätssicherung im Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist auszuführen, mit welchen Maßnahmen bzw. welchem Konzept die Qualität der Leistungen während der gesamten Vertragsdauer gesichert wird. Im Falle einer Zertifizierung ist diese dem Angebot beizuzfügen.
- Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).- Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebs- und Pro-dukthaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall zu unterhalten: Personenschäden: 5.000.000 EUR, Sachschäden: 1.000.000 EUR