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Verfahrensangaben

Erweiterung der Grundschule in Wettenberg-Wißmar - Fachplanung Elektro

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
060531000-1-001
Riversplatz 1 - 9
35394
Gießen
Deutschland
DE721
Zentrales Vergabemanagement
vergabe@lkgi.de
+49 64193901384
+49 64193901766

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
+49 6151 126603
Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
64278
Darmstadt
Deutschland
DE721
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126348120
+49 6151125816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
+49 6151 126603
Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
64278
Darmstadt
Deutschland
DE721
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126348120
+49 6151125816

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro, § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 8, § 55 HOAI, für die Errichtung eines Schulgebäudes in Holz- /Holzhybridbauweise mit 4 Klassenräumen und einem Differenzierungsraum an der Grundschule Wettenberg Wißmar

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit.
Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt.

Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Modulgebäudes in Holzbau- bzw. Holzhybridbauweise zu schaffen. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut.
Für den Erweiterungsbau wird der Bebauungsplan zur Bebaubarkeit im südlichen Grundstücksteil erweitert.
Das Modulgebäude soll das folgende Raumprogramm umfassen:
- 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2
- 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2
- Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden.
Es wird unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW bis hin zum Passivhausstandard und ein Autarkiegrad von bis zu 80 Prozent angestrebt. Mögliche Förderungen sollen untersucht und ggf. umgesetzt werden.
Die Planungen haben diesbezüglich Variantenvergleiche zu berücksichtigen.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.
Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
39
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hainer Weg 11
35435
Wettenberg
Deutschland
DE721

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz

Es wird je nach Förderstandard ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW bis hin zum Passivhausstandard + Solar nach Kommunalrichtlinie angestrebt. Es ist möglich, dass beide Standards nachgewiesen werden müssen.

Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden.

Dazu gehören unter anderem:
- die Berücksichtigung einer später möglichst effizient recyclingfähigen Baukonstruktion
- nachhaltige Materialität: wenn möglich, die Verwendung von Recyclingmaterial
- bei neuen Materialien die Verwendung von nachhaltigen und schadstoffarmen Baumaterialien, bevorzugt sind Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden.
- bei der Ausschreibung ist die Implementierung von Typ 1 Iso-Umweltgütesiegeln und Siegeln, die die Vermeidung von Produktionen aus Kinderarbeit und aus korruptionsgefährdeten Ländern beinhalten, vorzusehen.

Fairere Arbeitsbedingungen

Verpflichtungserklärung zur Tariftreue

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.

"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Die Antragsunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter der URL http://www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bewerber unabdingbar, dort eingestellte Informationen regelmäßig einzusehen.
Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bewerber auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Antrags- und Angebotsabgabe.

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Elektroplanung Will GmbH, 36115 Hilders-Eckweisbach
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Elektroplanung Will GmbH
DE732
Mittleres Unternehmen
Harbacher Weg 2
36115
Hilders-Eckweisbach
Deutschland
DE732
info@elektroplanung-will.de
06681-96748-00
06681-96748-19
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

09.12.2025

Angaben zum Angebot

2 - 3108
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung