Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro, § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 8, § 55 HOAI, für die Errichtung eines Schulgebäudes in Holz- /Holzhybridbauweise mit 4 Klassenräumen und einem Differenzierungsraum an der Grundschule Wettenberg Wißmar
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt.
Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Modulgebäudes in Holzbau- bzw. Holzhybridbauweise zu schaffen. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Für den Erweiterungsbau wird der Bebauungsplan zur Bebaubarkeit im südlichen Grundstücksteil erweitert.Das Modulgebäude soll das folgende Raumprogramm umfassen:- 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2- 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2- Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und VerkehrsflächenBei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden.Es wird unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW bis hin zum Passivhausstandard und ein Autarkiegrad von bis zu 80 Prozent angestrebt. Mögliche Förderungen sollen untersucht und ggf. umgesetzt werden.Die Planungen haben diesbezüglich Variantenvergleiche zu berücksichtigen.Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700.
Es wird je nach Förderstandard ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW bis hin zum Passivhausstandard + Solar nach Kommunalrichtlinie angestrebt. Es ist möglich, dass beide Standards nachgewiesen werden müssen.
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden.
Dazu gehören unter anderem:- die Berücksichtigung einer später möglichst effizient recyclingfähigen Baukonstruktion- nachhaltige Materialität: wenn möglich, die Verwendung von Recyclingmaterial- bei neuen Materialien die Verwendung von nachhaltigen und schadstoffarmen Baumaterialien, bevorzugt sind Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden.- bei der Ausschreibung ist die Implementierung von Typ 1 Iso-Umweltgütesiegeln und Siegeln, die die Vermeidung von Produktionen aus Kinderarbeit und aus korruptionsgefährdeten Ländern beinhalten, vorzusehen.
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Die Antragsunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter der URL http://www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bewerber unabdingbar, dort eingestellte Informationen regelmäßig einzusehen. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bewerber auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Antrags- und Angebotsabgabe.