An der Mittelpunktgrundschule in Hungen soll der Raumbedarf durch eine Erweiterung gedeckt werden. Der zwei geschossige Neubau wird in Holzbauweise errichtet. Die Konstruktion besteht aus Holzständerwänden und Brettsperrholzdecken. Die innere Tragstruktur ist als Skelettbau mit wenigen Stahlstützen und darüberliegenden Holzträgern geplant. Die Außenverkleidung ist mit einer vorgehängten grau lasierten Holzverkleidung vorgesehen. Außerdem soll durch Umstrukturierungen im Bestand ein adäquater Küchen- und Mensabereich geschaffen werden (2.BA). Durch acht neue Klassenräume, eine Bibliothek, Büro- und Differenzierungsräume soll der Raumbedarf gedeckt werden.
Im Rahmen der Schlosserarbeiten sollen u.a. folgende Leisungen für ein Fluchttreppenhaus, ein Treppenaufgang und eine Technikbühne samt Verkleidung inkl. Nebenleistungen angeboten werden: - 200 kg - Einbauteile, Konsolen- 1.600 kg - Treppenwangen für gerade Treppen- 2.650 kg - Feuerverzinken der gesamten Stahlkonstruktion- 2.650 kg - Beschichtung auf Verzinkung, Pulverbeschichtung- 20 Stk - Gitterroststufen- 180 m2 - Gitterrost Podeste- 1 Stk - Geländer aus Stahl, Podest- 26,50 m - Handlauf aus Edelstahl- 7.300 kg - Stahlkonstruktion, Haupt und Nebenträger- 80 m2 - Gitterroste- 9 m - Knieliestengeländer- 100 m2 - Lamellenwandsystem- 76 m - Geländer, Dach
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu benennen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).