Dachabdichtungsarbeiten an der Mittelpunktgrundschule in Hungen
An der Mittelpunktgrundschule in Hungen soll der Raumbedarf durch eine Erweiterung gedeckt werden. Der zweigeschossige Neubau wird in Holzbauweise errichtet. Die Konstruktion besteht aus Holzständerwänden und Brettsperrholzdecken. Die innere Tragstruktur ist als Skelettbau mit wenigen Stahlstützen und darüberliegenden Holzträgern geplant. Die Außenverkleidung ist mit einer vorgehängten grau lasierten Holzverkleidung vorgesehen. Außerdem solldurch Umstrukturierungen im Bestand ein adäquater Küchen- und Mensabereich geschaffen werden (2.BA). Durch acht neue Klassenräume, eine Bibliothek, Büro- und Differenzierungsräume soll der Raumbedarf gedeckt werden. Im Rahmen der Dachabdichtungsarbeiten sollen u.a. folgende Leisungen inkl. Nebenleistungen angeboten werden: - 575 m2 - Grunddämmung, Wärmedämmung 160 mm- 575 m2 - Gefälledämmung- 40 m2 - Kontergefälledämmung- 575 m2 - Dachabdichtung 1. Lage, PYE-KTG-KSP 3,0- 575 m2 - Oberste Lage PYE-KTP 300 S5 DO/E1- 135 m2 - Wandanschluss - Abdichtung Zuschnitt ca. 60 cm- 1 Stk - Dachausstieg mit Geschosstreppe- 35 m - Regenfallrohr DIN 18 461, DN 100 - 80 Std - Änderungsarbeiten am Bestandsdach,- 82 m2 - Außenbekleidung Aluminiumkassetten - 33 m - Tür- Fensteranschluss- 10 m2 - Titan-Zinkblech liefern
Die Abfallbeseitigung ist Pflicht des Unternehmers. Verbrennen von Abfällen ist verboten. Sondermüll und Bauschutt sind getrennt zu lagern und gesondert zu beseitigen. Kommt der Unternehmer seiner Abfallbeseitigungspflicht nicht nach, behält sich die Baustellenleitung vor, dieses auf Kosten des Unternehmers zu veranlassen. Essensreste undessensbedingte Abfälle sind durch jeden Arbeitnehmer nach Arbeitsende selbst in die entsprechenden Abfallcontainer zu bringen. Abfall,Materialreste, Verpackung- oder andere Schutzmaterialien sind sofort nach dem Auspacken und Anfall in die dafür vorgesehenen Abfallcontainerabzulagern. Baustellenabfälle (Stahl, Holz, Pappe, Kunststoff etc.) sind entsprechend dem Grundsatz der Abfallverwertung zu sammeln.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu benennen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).