Objektplanung, §§ 33, 34 HOAI, für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt.Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut.Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen.
Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm:- 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2- 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2- Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden.Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen.Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700.
Anrechenbare Kosten:Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei:KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EUR
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Ausführungsplanung, Vergabe und Bauausführung
Methodik zur Termineinhaltung
Methodik zur Kosteneinhaltung
Methodik zur Objektbetreuung
Gesamteindruck der Präsentation
Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit vor. Mit der Leistung muss noch im Sommer 2026 begonnen werden, da andernfalls die Fertigstellung des Objektes zum Sommer 2028 gefährdet wäre und dem Landkreis Gießen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
Angestrebt ist ein energieeffizientes Gebäude unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundliches Nichtwohngebäude - (ggf. mit QNG) und der Passivhausstandard geplant. Für das Gebäude wird unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb ein Autarkiegrad von bis zu 80 Prozent angestrebt, für deren Auslegung eine Energiebilanzierung berücksichtigt werden soll. Die Energieversorgung soll aus einer optimierten Koordination zwischen Wärmepumpe, Photovoltaik, einer Lüftungsanlage und Speichermöglichkeiten ermittelt werden.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Auszüge aus Bilanz, Geschäftsbericht, GuV-Rechnung etc. der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zulässig ist auch eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre.
CAD-Software AVA-Software Office-Programme (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Diese Software muss im Büro des Bewerbers vorhanden sein.
Nachweis der beruflichen Befähigung als Projektverantwortlicher (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): durch- berufliche Qualifikationen- Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung- Bauvorlagenberechtigung
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Personenschäden: 3.000.000,- EuroSach- und Vermögensschäden: 2.000.000,- Euro
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Nachweis der Berufszulassung/Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): durch- Eintrag in das Berufsregister und/oder- anderweitige Bescheinigung(z.B. berufliche Qualifikation, Dipl. Ing (FH), Dipl. Ing., Master oder vergleichbar).
Vorlage Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Leistung im Bereich Holzbauweise (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Voraussetzungen der Vergleichbarkeit referenzierter Leistungen sind neben einer vergleichbaren Aufgabenstellung:
Für die Referenzen gilt ein Kostenrahmen von mindestens ca. 500.000 Euro brutto Gesamtprojektkosten.
Erbringung in den letzten sechs Geschäftsjahren, Zeitraum:01.01.2020 - 31.12.2025, darüber hinaus bis zum 31.03.2026.
Eine Leistung fällt in diesen Zeitraum, wenn in diesem die Leistungsphasen 5-8 abgeschlossen wurden.
Vorlage Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Leistung im Bereich Schulbau (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Voraussetzungen der Vergleichbarkeit referenzierter Leistungen sind neben einer vergleichbaren Aufgabenstellung:
Kostenrahmen:Für diese Referenz(en) gilt ein Kostenrahmen von mindestens ca. 1 Million Euro brutto Gesamtprojektkosten.
Leistungszeitraum: Erbringung in den letzten sechs Geschäftsjahren, Zeitraum:01.0.1.2020 - 31.12.2025, darüber hinaus bis 31.03.2026.
Unvollständig ausgefüllte Referenzen werden nicht geprüft.
Prüfung anhand der bekanntgemachten Kriterien
§ 57 der Hessischen Bauordnung; Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz, Hessisches Ingenieurkammergesetz