Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Arbeiten für die Glasfassade (Pfosten-Riegel-Fassade),sowie für die Fenster und Außentürenfür den Neubau der Erweiterung der Erich- Kästner- Schule, auf dem Grundstück Erich- Kästner-Straße 16 in 35423 Lich.
Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen:- 218 m2 Pfosten-Riegel-Fassade (Holz/Aluminium), einschl. 1 Stk. Doppeltür-Einsatzelement (Stahl) und einschl. 8 Stk. Fenstereinsatzelement(Holz/Aluminium)- 173 m2 Fensterelemente (Holz/Aluminium), insg. 27 Stk.; Breiten von 1,01 - 6,01 m;Höhen von 1,97 und 3,14 m- 25 m2 Außentürelement (Stahl), insg. 5 Stk., Breiten von 1,51 - 2,88 m; Höhen von3,14 - 3,50 m; 1 Stk. mit Drehflügeltürantrieb- 270 m2 Raffstoreanlagen schienengeführt (Aluminium) für vorbeschriebene Pfosten-Riegel-Fassaden, Fensterelemente und Außentürelemente (an Türen teilw.mit Notraffsystem)- 1 St. Wartungsleistung für Notraffsysteme- 1 St. Wartungsleistung für Drehflügeltürantrieb
Der Wärmeschutz des Gebäudes wird entsprechend des Bestandsgebäudes in Anlehnung an die Passivhausbauweise geplant
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu benennen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).