An der Burgschule in Linden soll der zusätzliche Raumbedarf der Grundschule in Form eines Neubaus gedeckt werden. Der Neubau soll als freistehendes Gebäude mit zwei Etagen ohne bauliche Verbindung zum Bestand errichtet werden. Er wird die Mensa inkl. Ausgabeküche, Lager- bzw. Kühlraum, eine Bibliothek, drei Betreuungsräume sowie ein Stuhllager beheimaten. Weiterhin sind neben den Personalräumen, sowie den Räumen für die Haustechnik pro Etage ein Putzmittelraum, Schüler*innen-WC's, ein barrierefreies WC und entwurfsabhängig noch Lagerräume erforderlich. Das Gebäude soll barrierefrei gestaltet sein, weswegen ebenfalls ein Aufzug eingeplant ist.
Im Rahmen der Erd-, Kanal- und Tiefbauarbeiten sollen u.a. folgende Leistungen inkl. Nebenleistungen angeboten werden: Böden lösen und einbauen 300 m3; Böden lösen und abfahren 1.000 m3; Bodenverfestigung 1.000 m2; Frostschutz liefern und einbauen: 1.200 to; Kanalbau: 225 m; Kanalschächte; 14 St. ; Winkelsteine einbauen 45 m
HVTG Erklärung
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu benennen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).