Verfahrensangaben

Software für die Bearbeitung und Prüfung von Verordnungen über Häusliche Krankenpf...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.01.2026
03.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Annahme von Mustern im Vergabeverfahren
992-80245-94
Ganghoferstraße 29
80339
München
Deutschland
DE212
vergabemanagement@sbk.org
+49 8962700-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
48311000-1
72230000-6
72250000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Softwarelösung zur digitalen Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung von Verordnungen zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) gemäß § 37 SGB V einschließlich Systembetrieb, technischer Betreuung und Weiterentwicklung. Die Software unterstützt einen automatisierten Genehmigungsprozess auf Basis eines regelbasierten Prüfverfahrens und ermöglicht zusätzlich eine manuelle Bearbeitung durch Mitarbeitende der AG.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Software muss die folgenden Kernziele unterstützen:

- Effiziente Bearbeitung aller HKP-Verordnungen unabhängig vom Eingangskanal (Papier, eVO, interne Prozesse)
- Automatisierung nach medizinischen, vertragsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben
- Durchgängige Systemintegration in die Anwendungslandschaft des AG (insb. BITMARCK_21c|ng, Inspire/Quadient, IPL/ZAL)
- Elektronische Entscheidungsfindung mit revisionssicherer Dokumentation
- Bereitschaft für die verpflichtende eVO-Einführung ab 2027
- Einsatz und Integration von KI-gestützten Entscheidungs- und Priorisierungshilfen

AN ist Kooperations- oder strategischer Partner der BITMARCK-Unternehmensgruppe oder weist eine gleichwertige Zertifizierung für 21c|ng-Integrationen nach.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit setzt sich der Vertrag unbefristet fort

99
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ganghoferstraße 29
80339
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mindestanforderungen

Mindestanforderungen

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bewertungskriterien (B)

Bewertungskriterien (B)

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

- Integration eines optionalen KI-Scores zur Entscheidungsunterstützung

- Optional kann die manuelle Datenerfassung von HKP-Verordnungen durch den AN erfolgen, wenn diese der AG in Papierform vorliegen oder auf anderem Wege nicht vollständig digital übermittelt werden können.

- Optionale Reportingfunktion zur elektronischen Kommunikation

Zusätzliche Angaben

Hinweis zur Beantwortung von Bieterfragen:

Aufgrund der Feiertage und des damit verbundenen eingeschränkten Geschäftsbetriebs werden im Zeitraum 22.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 keine Bieterfragen beantwortet.
Ab dem 07.01.2026 werden eingehende Fragen wieder wie gewohnt bearbeitet.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

- Generativer KI-Chat zur fallbezogenen Unterstützung
- KI-Score

Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Sozialstandards und Mindestlohn
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alle im Rahmen der Vertragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer - ein-schließlich der Arbeitnehmer von Unterauftragnehmern - den jeweils gesetzlichen Mindest-lohn erhalten.
Ein Verstoß des Auftragnehmers oder eines Unterauftragnehmers berechtigt den Auftrag-geber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ihm tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen Abs. 1 bekannt werden. Verstößt ein Unterauftragnehmer gegen die Verpflichtungen nach Abs. 1, ist der Auftragge-ber berechtigt, den sofortigen Austausch des Unterauftragnehmers zu verlangen.
3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Unterauftragnehmer die Ver-pflichtungen aus dieser Klausel schriftlich anerkennen und dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Prüfung der Einhaltung geeignete Nachweise (z. B. Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, Lohnnachweise im zulässigen Umfang) anzufordern.
4. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Abs. 1 und Abs. 2 kann eine Mel-dung an die zuständigen Register- oder Vergabestellen nach den Vorgaben des Wettbe-werbsregistergesetzes und damit verbunden eine Teilnahmebeschränkung an zukünftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen.
Rechtsfolgen ergeben sich ausschließlich aus den gesetzlichen Regelungen; weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTZ4R2FP9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems.

Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das
Support-Team der Firma COSINEX.
Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail: support@cosinex.de
Telefon: 0900 - 1 - 267463
Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Der Bieter muss über eine für IT-Dienstleistungen geeignete und branchenübliche Haftpflichtversicherung (z. B. Betriebs-/Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht bzw. IT-Haftpflicht) mit angemessenen Deckungssummen verfügen, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

Der Nachweis ist durch eine Versicherungsbestätigung oder eine entsprechende Versicherungspolice eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens zu erbringen.

Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen.
Der Nachweis ist mit dem Angebot hochzuladen.

Erfüllen Sie diese Anforderung?

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Unternehmensreferenzen - Der Bieter muss seine fachliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei geeigneten und vergleichbaren Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge nachweisen.

Mindestanforderung:
- Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen,
- die seit dem 01. Januar 2024 begonnen wurden oder bis heute bestehen,
- und die Leistungen enthalten, die mit dem verpflichtenden Teil der Ausschreibung vergleichbar sind
(insbesondere Bereitstellung, Betrieb oder Weiterentwicklung von IT-Fachanwendungen bzw. Softwarelösungen).

Optional:
Enthält das Angebot Leistungen im Bereich "Erfassung von Verordnungen", können zusätzliche Referenzen zu solchen Leistungen eingereicht werden. Diese werden berücksichtigt, sind jedoch nicht zwingend.

Unvollständige Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen fehlender oder unzureichender Referenzangaben erfolgen nicht.

Die Angaben sind in der bereitgestellten Word-Vorlage "Vorlage Unternehmensreferenzen" einzutragen und als PDF hochzuladen.

Erfüllen Sie diese Anforderung?

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Informationssicherheit - Zur Sicherstellung der technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich Informationssicherheit hat der Bieter abhängig vom angebotenen Betriebsmodell folgende Nachweise einzureichen.

Es handelt sich um alternative Anforderungen.
Der Bieter muss entweder die Anforderungen für den On-Premise-Betrieb oder die Anforderungen für den SaaS-Betrieb erfüllen - je nachdem, welches Modell angeboten wird.

a) On-Premise-Betrieb (Softwarebetrieb im Rechenzentrum des Auftraggebers)
Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen:

- ISO/IEC 27001-Zertifizierung
Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) des Bieters.

b) SaaS-Betrieb (Hosting und Betrieb durch den Auftragnehmer)
Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen:

- ISO/IEC 27001-Zertifizierung
Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) des Bieters.
- BSI C5-Testat
Vorlage eines gültigen Testats nach dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das angebotene Cloud-System.

Das C5-Testat ist nur einzureichen, sofern der Bieter eine Cloud-Lösung anbietet.

Eine einfache Kopie ist ausreichend.
Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.

Zusätzliche Hinweise
Der Bieter hat im Angebot eindeutig anzugeben, welches Betriebsmodell (On-Premise oder SaaS) angeboten wird.
Nur die jeweils zutreffenden Nachweise müssen eingereicht werden; nicht einschlägige Nachweise sind nicht erforderlich.

Sofern sich der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch im Zertifizierungsprozess befindet, ist ein Nachweis über den begonnenen Zertifizierungsprozess (z. B. Auditvertrag, Auditplan oder Bestätigung der Zertifizierungsstelle) einzureichen.
Das Zertifikat muss spätestens vor produktiver Betriebsaufnahme vollständig vorliegen.

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Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtung zum Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK - Der Bieter verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen.

Dieser Partnervertrag ist erforderlich, um:
- die Schnittstellen der Branchensoftware BITMARCK_21c|ng ordnungsgemäß ansprechen zu können sowie
- im Rahmen des Change- und Releasemanagements rechtzeitig über Änderungen an Schnittstellen- und Datenstrukturen informiert zu werden.

Der Abschluss des Partnervertrags hat vor Aufnahme der Leistungserbringung zu erfolgen und ist der Vergabestelle auf Verlangen nachzuweisen.

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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Bieter verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen. Der Abschluss des Partnervertrags hat vor Aufnahme der Leistungserbringung zu erfolgen und ist der Vergabestelle auf Verlangen nachzuweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung