Hinweis zur Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen:
Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (§?17 VgV) werden die vollständigen Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragsentwurfs, der detaillierten Leistungsbeschreibung sowie der abschließend definierten Zuschlagskriterien erst in der Angebotsphase (zweite Verfahrensstufe) an die zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen übermittelt.
Die im Teilnahmewettbewerb bereitgestellten Unterlagen enthalten alle Informationen, die für eine Entscheidung über eine Beteiligung am Verfahren erforderlich sind, namentlich
- sämtliche Eignungsanforderungen,
- alle wesentlichen Informationen über den Auftragsgegenstand einschließlich sämtlicher nicht verhandelbarer Mindestanforderungen im Sinne von § 17 Abs. 10 VgV,
- die grundlegenden Zuschlagskriterien, die in den Unterlagen, die den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen übermittelt werden, noch verfeinert bzw. konkretisiert werden, sowie
- den voraussichtlichen Zeit- und Verfahrensplan.
Bewerber werden gebeten, auf dieser Grundlage ihren Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Nachweise zur Eignung fristgerecht einzureichen.
Es ist vorgesehen, in der zweiten Phase u.?a. einen Vertragsentwurf auf Basis des EVB-IT Cloudvertrages (ggf. ergänzt um spezifische datenschutzrechtliche Regelungen) sowie eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit den vollständigen Sicherheits-, Verfügbarkeits- und Supportanforderungen bereitzustellen. Eigene Vertragsbedingungen der Bieter können im EVB-IT Cloudvertrag nachrangig einbezogen werden.
Hinweis zur Abschichtung und Verfahrensstruktur:
Dieses Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §?17 VgV durchgeführt.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die sechs Bewerber mit der höchsten Eignungswertung zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, auch den siebtplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, sofern der Abstand der Gesamtpunktzahl der Eignungsbewertung zum sechstplatzierten Bewerber 5,0?% oder weniger beträgt.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu sechs (ggf. sieben) geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten schriftlichen Angebots aufgefordert. Diese werden gemäß den für die schriftlichen Angebote geltenden Zuschlagskriterien bewertet (Erstangebotswertung).
Im Anschluss an die Erstangebotswertung wird eine einfache, nicht vergütete Teststellung durchgeführt. Für die Teilnahme an dieser Teststellung wird der Auftraggeber eine sinnvolle Grenze (z.?B. top 3 oder alle mit mind. 90?% der Höchstpunktzahl) ziehen und die übrigen Bieter vom weiteren Verfahren ausschließen. Die Details der Auswahlgrenze werden in den Unterlagen, die den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen übermittelt werden, mitgeteilt.
In der einfachen Teststellung werden Bedienbarkeit, Interoperabilität, Stabilität und vergleichbare Aspekte der angebotenen Lösungen unter kontrollierten Bedingungen getestet und bewertet. Die Teststellung wird eine Dauer von ca. 30 Kalendertagen haben. Die Ergebnisse der Teststellung fließen in die Angebotswertung ein. Die genauen Bewertungsmaßstäbe, Gewichtungen und Durchführungshinweise zur Teststellung werden den Unterlagen, die den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen übermittelt werden, bekannt gegeben.
Sofern erforderlich, behält sich der Auftraggeber vor, im Anschluss an die Teststellung mit den verbleibenden Bietern in eine Verhandlung gemäß §?17 VgV einzutreten, die aus einer oder mehreren Verhandlungsrunde(n) bestehen kann. Ziel der Verhandlung ist die Optimierung der Angebote hinsichtlich Qualität, Leistung und Preis. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Verhandlungsrunde besteht nicht.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich gemäß §?17 Abs.?11 VgV vor, den Zuschlag nach Durchführung der einfachen Teststellung auf das höchstplatzierte Erstangebot ohne Verhandlung zu erteilen.
Hinweis zur erweiterten Teststellung nach Zuschlagserteilung mit Vertragspartner:
Erweiterte Teststellung nach Zuschlagserteilung mit Vertragspartner
Mit Zuschlagserteilung beginnt eine erweiterte Teststellung unter Realbedingungen. Diese erfolgt auf Basis des beauftragten Leistungsumfangs und dient der finalen Verprobung unter produktionsnahen Einsatzbedingungen.
Sonderkündigungsrecht bei Scheitern der erweiterten Teststellung
Sollte der Zuschlagsempfänger die Anforderungen der erweiterten Teststellung nicht wie vertraglich vereinbart erfüllen, behält sich der Auftraggeber ein vertraglich geregeltes Sonderkündigungsrecht vor.
Nachrückverfahren
Im Fall einer Kündigung rückt der im Vergabeverfahren nächstplatzierte Bieter, der im Rahmen der ersten Teststellung die Anforderungen nachweislich erfüllt hat, als Zuschlagsempfänger nach. Der Nachrücker ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftrag zu den im Angebot enthaltenen Konditionen zu übernehmen. Die vorstehenden Absätze finden in diesem Fall erneut Anwendung.
Vorläufige Zuschlagskriterien:
Mindestanforderungen:
- Georedundante Rechenzentren (mindestens 200km Luftlinie) im EWR
- Webportal zur on-demand Bereitstellung von Infrastruktur, Plattform und Software Services.
- Abrechnung der genutzten Ressourcen nach tatsächlicher Nutzung.
- Im Portfolio müssen die Services B-03 (VMs) und B-04 (Speicherlösungen) enthalten sein.
- Im Portfolio müssen die Services C-01 (Container-Plattform) und C-02 (Relationale Datenbanken) enthalten sein.
- Bereitstellung standardisierter Schnittstellen (Syslog, CEF, LEEF, usw.) zur Übergabe sicherheitsrelevanter Ereignisse an ein externes SIEM/SOC.
Bewertungskriterien:
- Dienstleistungen (Gewichtung 5%)
- Technische Services (Gewichtung 50%)
- Sicherheit und Compliance (Gewichtung 10%)
- Service Delivery Performance (Gewichtung 5%)
- Leistungen in der Angebotsphase: Pitch, Teststellung (Gewichtung 30%)
Wertungsmethode:
Einfache Richtwertmethode: Wertungskennzahl = Leistungspunktzahl des Angebots / Preis des Angebots