Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Softwarelizenzen, Cloud-Services sowie die damit zusammenhängenden Leistungen des Herstellers Microsoft.
Der Auftragsgegenstand umfasst insbesondere den Bezug von:- Softwarelizenzen (z. B. Server- und Clientprodukte)- Cloud-Services (z. B. Microsoft-365-Dienste und Azure-Services)- nutzungsabhängigen Cloud-Consumption-Leistungen- Azure-Marketplace-Angebote und gegebenenfalls darüber bezogene Drittanbieter-Services- sowie damit verbundenen Leistungen wie Software Assurance oder vergleichbaren Wartungs- und Supportleistungen.
Der Bezug kann über unterschiedliche Microsoft-Lizenzprogramme, insbesondere über Enterprise Agreement, Microsoft Customer Agreement oder vergleichbare Programme erfolgen.
Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer unterstützende Leistungen im Zusammenhang mit dem Bezug und der Nutzung von Microsoft-Lizenzen sowie Cloud-Consumption-Leistungen, insbesondere Lizenz- und Cloud-Serviceberatung (einschließlich technischer Bewertung) sowie Reporting- und Monitoring Leistungen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber außerdem bei der Bewertung und Auswahl geeigneter Microsoft Lizenz- und Vertragsmodelle (z.?B. Enterprise Agreement, Microsoft Customer Agreement oder vergleichbare Programme), um eine effiziente Lizenz- und Cloudstrategie sicherzustellen. Als Vertragsgrundlage wird eine Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt. Vertragsbeginn ist der 01.06.2026.
Optionale Leistungen umfassen insbesondere:a) Erweiterung der Microsoft 365 Plattform- Umstellung auf Microsoft 365 E5- Ausbau von Microsoft Project Online Plan 3- Ausbau von Microsoft Visio Online Plan 2- Einführung bzw. Ausbau von Microsoft 365 Copilotb) Ausbau der Datenanalyse- und Business-Intelligence-Plattform- Microsoft Power BI Pro- Microsoft Power BI Premiumc) Ausbau der Datenbankinfrastruktur- zusätzliche Lizenzen für Microsoft SQL Server Enterprise- zusätzliche Lizenzen für Microsoft SQL Server Standardd) Beratungs- und Unterstützungsleistungen- Beratungsleistungen gemäß Punkt 9 dieser Leistungsbeschreibung- Analyse und Bewertung geeigneter Lizenzmodelle einschließlich möglicher Alternativen- Bewertung geeigneter Microsoft-Lizenzprogramme und Vertragsmodelle (z. B. EA, MCA oder vergleichbare Programme)- Bewertung von Nutzungsrechten, Lizenzmetriken und einschlägigen Produktbestimmungen- Prüfung von Nutzungsrechtsbeschränkungen (z. B. Downgrade-, Upgrade- oder Step-up-Rechte)- Unterstützung bei der Identifikation von Lizenzoptimierungspotenzialen- Hinweise auf mögliche Risiken im Hinblick auf Lizenz-ComplianceDarüber hinaus berücksichtigt die Lizenzberatung technische Rahmenbedingungen mit Lizenzbezug, insbesondere:- hardwareabhängige Einschränkungen- zusätzliche Zugriffslizenzen- Abhängigkeiten zu anderer Standard-Software, Servertechnologien oder Cloud-Diensten
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems.
Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an dasSupport-Team der Firma COSINEX.Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 UhrE-Mail: support@cosinex.deTelefon: 0900 - 1 - 267463Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung EU-Sanktionen
Eignungskriterien
Es liegen keine besonderen Bedingungen für die Ausführung der Leistung vor.