Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Softwarelösung zur digitalen Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung von Verordnungen zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) gemäß § 37 SGB V einschließlich Systembetrieb, technischer Betreuung und Weiterentwicklung. Die Software unterstützt einen automatisierten Genehmigungsprozess auf Basis eines regelbasierten Prüfverfahrens und ermöglicht zusätzlich eine manuelle Bearbeitung durch Mitarbeitende der AG.
Die Software muss die folgenden Kernziele unterstützen:
- Effiziente Bearbeitung aller HKP-Verordnungen unabhängig vom Eingangskanal (Papier, eVO, interne Prozesse)- Automatisierung nach medizinischen, vertragsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben- Durchgängige Systemintegration in die Anwendungslandschaft des AG (insb. BITMARCK_21c|ng, Inspire/Quadient, IPL/ZAL)- Elektronische Entscheidungsfindung mit revisionssicherer Dokumentation- Bereitschaft für die verpflichtende eVO-Einführung ab 2027- Einsatz und Integration von KI-gestützten Entscheidungs- und Priorisierungshilfen
AN ist Kooperations- oder strategischer Partner der BITMARCK-Unternehmensgruppe oder weist eine gleichwertige Zertifizierung für 21c|ng-Integrationen nach.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit setzt sich der Vertrag unbefristet fort
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Konzept "Implementierung, Transition & Betriebsaufnahme"; Konzept "Betrieb, Support & Notfallmanagement"; Konzept "Weiterentwicklung, Vertragsdatenbank & Änderungsmanagement"; Vollständig integrierte und zertifizierte Version in BITMARCK_21c|ng; Lesender und schreibender Zugriff auf relevante 21c-Tabellen; Sichtbarkeit der HKP-Antragsprüfung in der 21c-Fallakte; Manuelle Sofortprüfung einzelner Fälle; Simulationsfunktion für neue oder geänderte Prüfregeln inkl. Auswertung; Bereits vorhandener, integrierter KI-Score; Generativer KI-Chat zur fallbezogenen Unterstützung
- Integration eines optionalen KI-Scores zur Entscheidungsunterstützung
- Optional kann die manuelle Datenerfassung von HKP-Verordnungen durch den AN erfolgen, wenn diese der AG in Papierform vorliegen oder auf anderem Wege nicht vollständig digital übermittelt werden können.
- Optionale Reportingfunktion zur elektronischen Kommunikation
Hinweis zur Beantwortung von Bieterfragen:
Aufgrund der Feiertage und des damit verbundenen eingeschränkten Geschäftsbetriebs werden im Zeitraum 22.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 keine Bieterfragen beantwortet.Ab dem 07.01.2026 werden eingehende Fragen wieder wie gewohnt bearbeitet.
- Generativer KI-Chat zur fallbezogenen Unterstützung- KI-Score
Sozialstandards und Mindestlohn1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alle im Rahmen der Vertragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer - ein-schließlich der Arbeitnehmer von Unterauftragnehmern - den jeweils gesetzlichen Mindest-lohn erhalten.Ein Verstoß des Auftragnehmers oder eines Unterauftragnehmers berechtigt den Auftrag-geber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ihm tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen Abs. 1 bekannt werden. Verstößt ein Unterauftragnehmer gegen die Verpflichtungen nach Abs. 1, ist der Auftragge-ber berechtigt, den sofortigen Austausch des Unterauftragnehmers zu verlangen.3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Unterauftragnehmer die Ver-pflichtungen aus dieser Klausel schriftlich anerkennen und dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Prüfung der Einhaltung geeignete Nachweise (z. B. Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, Lohnnachweise im zulässigen Umfang) anzufordern.4. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Abs. 1 und Abs. 2 kann eine Mel-dung an die zuständigen Register- oder Vergabestellen nach den Vorgaben des Wettbe-werbsregistergesetzes und damit verbunden eine Teilnahmebeschränkung an zukünftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen.Rechtsfolgen ergeben sich ausschließlich aus den gesetzlichen Regelungen; weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems.
Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an dasSupport-Team der Firma COSINEX.Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 UhrE-Mail: support@cosinex.deTelefon: 0900 - 1 - 267463Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/