Es ist anzugeben, wie sich der Preis bei der Beauftragung von mehreren Losen ermäßigt, wenn Angebote für mehrere Lose abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen innerhalb der Angebotsauswertung Berücksichtigung finden. Für die Erstellung eines Angebots sind lediglich die von der Vergabestelle geforderten Dokumente (insbesondere VVB 213 Angebotsschreiben, das Leistungsverzeichnis und das Preisblatt / excel-Tabelle zu verwenden). Alle darüber hinausgehend eingereichten Unterlagen (z.B. selbst erstellte Angebote auf Firmenbogen) finden bei der Angebotsauswertung keine Berücksichtigung.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Etwaige Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Für alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sind vorhandene Unterlagen zur Produktbeschreibung, wie technische Dokumentationen, Datenblätter, Produktbeschreibungen etc. in elektronischer Form mit einzureichen.
Für Los 1 sind neben dem Preis und weiteren Zuschlagskriterien (Soll-Kriterien) Muss-Kriterien festgelegt worden, die zugleich als Ausschlusskriterium definiert sind.
Die Zuschlagskriterien (Preis und Soll-Kriterien) und Muss-Kriterien (Ausschlusskriterien) sind der Leistungsbeschreibung für Los 1 und der Aufstellung Muss-Kriterien Los 1 zu entnehmen.
VOB Teil B und VOB Teil C in ihrer jeweils gültigen Fassung werden Gegenstand des Auftrages.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts insbesondere des UN Kaufrechts.
Hinweise zur Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG:
Der Bieter ist verpflichtet mit Abgabe des Angebots eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetztes vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Den Vergabeunterlagen ist außerdem das Formular "Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG" beigefügt.
wie bei Ziff. 10: NUR ANZUWENDEN BEI DIENSTLEISTUNGEN UND BAULEISTUNGEN
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 2,00 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom Auftragnehmer selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, der Auftragnehmer kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.
Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt / erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt / verstoßen.