Art der Leistung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche Begutachtung und Bewertung von Projektanträgen sowie Schlussberichten im Rahmen der EU-Programme Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps.
Die Tätigkeit wird von externen Gutachter*innen im Auftrag der Nationalen Agentur JUGEND für Europa erbracht und dient der fachlichen Unterstützung der inhaltlichen Auswertung von Förderanträgen. Ziel ist es, durch den Einsatz externer Fachkräfte die Mitarbeitenden der Nationalen Agentur wirksam zu entlasten und zugleich eine qualitativ hochwertige, transparente und einheitliche Begutachtung sicherzustellen.
Die Begutachtung erfolgt online über durch JUGEND für Europa bereitgestellte Systeme und umfasst insbesondere:
- die inhaltliche Prüfung und Bewertung deutsch- und englischsprachiger Projektanträge nach europaweit geltenden Bewertungskriterien,
- die Erstellung deutschsprachiger schriftlicher Gutachten,
- sowie nach entsprechender Qualifizierung auch die Bewertung von Schlussberichten.
Die Tätigkeit wird im Rahmen freier Mitarbeit und auf Honorarbasis erbracht. Sie ist nebenberuflich angelegt und kann ortsunabhängig (mobiles Arbeiten) ausgeführt werden.
Umfang der Leistung
Der Auftrag bezieht sich auf die jährliche Durchführung der externen Begutachtung im Rahmen der jeweiligen Antragsrunden der EU-Jugendprogramme.
- Die Begutachtungszeiträume beginnen jeweils nach den beiden jährlichen EU-Antragsfristen (Ende Februar/Ende März sowie Anfang Oktober) und erstrecken sich über etwa 2 bis 10 Wochen nach der jeweiligen Frist.
- Schlussberichte werden fortlaufend im Jahresverlauf begutachtet.
- Das Auftragsvolumen pro Gutachter*in beträgt erfahrungsgemäß etwa 20 bis 120 Gutachten pro Jahr, abhängig vom Programmbereich, der Anzahl eingereichter Anträge und den verfügbaren Haushaltsmitteln.
- Eine Abnahmepflicht besteht nicht; der tatsächliche Leistungsumfang richtet sich nach dem jährlichen Bedarf der Nationalen Agentur.
Die Zahl der insgesamt einzusetzenden Gutachterinnen richtet sich nach dem jeweiligen Programmjahr; derzeit wird die Neubeauftragung von bis zu 15 Gutachter*innen angestrebt.