Die Leistung umfasst die Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20).
Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist die Gemeinde Mandelbachtal, Theo-Carlen-Platz 2, 66399 Mandelbachtal.
Der Auftraggeber wird von der Stadt Blieskastel, Paradeplatz 5, 66440 Blieskastel, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt.
Alle von Bewerbern/Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Vergabestelleder Stadt Blieskastel zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern/Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Teilnahmeanträge und Angebote von Amts wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.
Etwaige Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Bietern, deren Angebote Aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit nicht für den Zuschlag in Betracht kommen, von der Nachforderung von Unterlagen abzusehen.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von mindestens drei Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten); Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
Registereintragungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage folgender Unterlagen:Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt / Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen.
(Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf zum Zeitpunkt der Submission nicht mehr als ein Kalenderjahr zurückliegen.)
- keine -