Referenzen (Angaben zum Auswahlkriterium) - Konkretisierung der Bewertung als Auswahlkriterium:
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 237 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt.
Es gelten folgende Unterkriterien, wobei die Anforderungen an die Wertbarkeit (siehe oben) :
-Unterkriterium 1 - Erfahrung über die Lieferung von iPads für den Schulbedarf
-Unterkriterium 2 - Erfahrung über die Lieferung von iPads im Rahmen eines Leasingvertrags
-Kumulierungskriterium - Erfahrung über die Lieferung von iPads für den Schulbedarf im Rahmen eines Leasingvertrags
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. 3 Jahre zurückliegen.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge.
Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Beratungsleistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend.
Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
Die jeweiligen Referenzunterkriterien werden wie folgt erläutert.
1. Erfahrung über die Lieferung von iPads für den Schulbedarf
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte, die in Bezug auf den Leistungsinhalt der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen:
Als Mindestanforderung sind zwei Referenz vorgesehen. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Anzahl von drei Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einer Anzahl von neun Referenzen wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als neun Referenzen nicht vergeben. Werden mehr als vier, aber weniger als neun Referenzen angegeben, erfolgt die Bestimmung des EG anhand der oben geschilderten linearen Interpolation.
Der Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert.
Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen.
2. Erfahrung über die Lieferung von iPads im Rahmen eines Leasingvertrags
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte, die in Bezug auf den Leistungsinhalt der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen:
Als Mindestanforderung sind zwei Referenz vorgesehen. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Anzahl von drei Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einer Anzahl von neun Referenzen wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als neun Referenzen nicht vergeben. Werden mehr als vier, aber weniger als neun Referenzen angegeben, erfolgt die Bestimmung des EG anhand der oben geschilderten linearen Interpolation.
Der Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 24 multipliziert.
Hier lassen sich maximal 72 Punkte erreichen.
3. Kumulierungskriterium
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte, die in Bezug auf den Leistungsinhalt der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Bei diesem Unterkriterium wird eine Referenz nur bewertet, soweit sie die Anforderungen der Unterkriterien 1. und 2. (Leasingvertrag und Mindestmenge Lieferung iPads für Schulbetrieb) erfüllen.
Es ist folgender Berechnungsschlüssel vorgesehen:
Als Mindestanforderung sind zwei Referenz vorgesehen. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Anzahl von drei Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad (EG) 1. Ab einer Anzahl von neun Referenzen wird der maximale Erfüllungsgrad (EG) 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei einer höheren Anzahl als neun Referenzen nicht vergeben. Werden mehr als vier, aber weniger als neun Referenzen angegeben, erfolgt die Bestimmung des EG anhand der oben geschilderten linearen Interpolation.
Der Erfüllungsgrad wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert.
Hier lassen sich maximal 90 Punkte erreichen.