Lieferung und Montage eines Saug- Druckspülaufbau mit Wasseraufbereitung zur Montage auf ei-nem 3 Achs LKW Fahrgestell
Lieferung und Montage von einem kombinierten Saug- Druckspülaufbau mitWasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen,montiert auf einem kostenfrei angelieferten 3- Achs LKW Fahrgestell (näheres siehe Leistungsbeschreibung/-verzeichnis.
Angaben und Vorgaben zum Erfüllungsort entnehmen Sie bitte aus dem Leistungsverzeichnis.
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbetrag für den Fahrgestellaufbau
- Reichweite Ausleger gem. LV-Pos. 1.1.60- Gesamt-Nutzvolumen Behälter Pos.1.1.10- Gewährleistung ab dem Tag der Endabnahme- Werkseigene Servicewerkstatt zum Standort Merzig Am Gaswerk 4 innerhalb Radius
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Hinweis zur Referensliste:Der Bieter hat eine Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren ausgelieferten Fahrzeuge mind. 10 Stück, von vergleichbar ausgestatteten Saug- Druckspülaufbauten inkl. Ausleger und Haspelkonzept zum Angebot abzugeben. Die Abgabe der Referenzliste ist ein verbindlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung und ist daher zwingend erforderlich. Wenn die geforderte Referenzliste nicht vollständig ist, kann die Leistungsbeschreibung nicht gewertet werden!