Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis
Die Verarbeitung der vom Landkreis Saarlouis zum Druck gelieferten Daten, der entsprechende Druckder ausgehenden Schriftstücke, die Versandvorbereitung (u.a. durch die Kuvertierung, Frankierung und Portooptimierung) sowie die rechtzeitige Übergabe an den Versanddienstleister zum Versand.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Garantierte Laufzeit / Mindestlaufzeit: 2 Jahredurch Verlängerung um jeweils 1 Jahr oder 2 Jahre (Gesamt maximal 4 Jahre inkl. Optionen)
Der Vertragsbeginn ist ab dem 01.04.2026 geplant. Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 2 Jahre, so-fern nicht durch den Landkreis Saarlouis 3 Monate vor Ablauf des ersten 2-Jahreszeitraums die Verlängerung abgelehnt wird. Eine Kündigung nach Vertragsende ist nicht erforderlich.
Die Informationen zum Erfüllungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Eigenerklärung Eignung 124LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über das spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehende Vorliegen einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei muss die Haftpflichtversicherung eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögens-schäden umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermö-gensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch eine Verletzung des Daten-schutzrechts mit mindestens 250.000,00 EUR umfasst. Die Nachunternehmer haben eine entsprechende eigene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorzuwei-sen.
Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen im öffentlichen Sektor (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Eignung 124LD- Eigenerklärung Russland-Sanktionen- Leistungsverzeichnis- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Angebotsschreiben VHB FB 213- VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen