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Verfahrensangaben

Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.04.2026
09.04.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Saarlouis
10044000-9030000001-85
Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6
66740
Saarlouis
Deutschland
DEC04
helga-peitz@kreis-saarlouis.de
+49 6831444910310

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammer@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64216120-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erbringung von hybriden Postdienstleistungen für den Landkreis Saarlouis

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Verarbeitung der vom Landkreis Saarlouis zum Druck gelieferten Daten, der entsprechende Druck
der ausgehenden Schriftstücke, die Versandvorbereitung (u.a. durch die Kuvertierung, Frankierung und Portooptimierung) sowie die rechtzeitige Übergabe an den Versanddienstleister zum Versand.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.05.2030

Garantierte Laufzeit / Mindestlaufzeit: 2 Jahre
durch Verlängerung um jeweils 1 Jahr oder 2 Jahre (Gesamt maximal 4 Jahre inkl. Optionen)

Der Vertragsbeginn ist ab dem 01.06.2026 geplant. Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 2 Jahre, so-fern nicht durch den Landkreis Saarlouis 3 Monate vor Ablauf des ersten 2-Jahreszeitraums die Verlängerung abgelehnt wird. Eine Kündigung nach Vertragsende ist nicht erforderlich.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Die Informationen zum Erfüllungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYRRYTU42Z14S

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

50
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB

Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung Eignung 124LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über das spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehende Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei muss die Haftpflichtversicherung eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögens-schäden umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermö-gensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch eine Verletzung des Daten-schutzrechts mit mindestens 250.000,00 EUR umfasst. Die Nachunternehmer haben eine entsprechende eigene Betriebshaftpflichtversicherung vorzuwei-sen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen im öffentlichen Sektor (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VHB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über ein Notfallkonzept für Betriebsstättenausfall (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Leistungsverzeichnis

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eintragung Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Konkretisierung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV

Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Einreichung Gesamtkonzept mit Beschreibung des Gesamtprozesses inkl. Projekt- und Implementierungsplan sowie Zeitplanung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter hat ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der Hybridpostleistung inklusive einer Beschreibung des Gesamtprozesses sowie einen Projekt- und Implementierungsplan inklusive Zeitplanung vorzulegen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Einreichung von Schulungs- und Informationsunterlagen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bewertet werden Qualität, Umfang und Praxistauglichkeit der angebotenen Schulungs-maßnahmen sowie der bereitgestellten Informations- und Handbuchunterlagen. Maßgeb-lich sind insbesondere Zielgruppenbezug, Verständlichkeit, Nachhaltigkeit des Wissens-transfers sowie die Eignung zur Unterstützung des laufenden Betriebs.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Einreichung Umweltschutzkonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Maßnahmen für eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sind darzulegen. Die durch den Versandvorgang entstanden CO2-Emmissionen sind auszuglei-chen bzw. Maßnahmen für einen klimafreundlichen Versand aufzuzeigen. Ein CO2-neutraler Versand setzt voraus, dass die Emissionen, die beim gesamten Versandvorgang in Bezug auf die gegenständlichen Sendungen entstehen, erfasst und kompensiert wer-den.
Es müssen im Rahmen der Darlegung/ des Konzeptes insofern mindestens die Berech-nung und der Ausgleich der Emissionen behandelt werden. Ausreichend ist ein Konzept, wenn die Emissionen vollständig erfasst sind und diese zumindest kompensiert werden. Im Übrigen ist ein Konzept umso besser, je mehr es dem Bieter gelingt darzulegen, dass eine erhebliche Einsparung von CO2 Emissionen, idealerweise auf nahezu null, erfolgen wird und die verbliebenen Emissionen zeitnah kompensiert werden.
Im Rahmen des Kriteriums CO2-neutraler Versand ist darzulegen, ob und inwieweit ein solcher angeboten wird.
Wird kein klimafreundlicher Versand angeboten, erfolgt kein Ausschluss von der Wertung, sondern eine Einstufung in den Erfüllungsgrad 0.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es wird zum Nachweis der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 PostG eine Eigeneklärung zu der bestehenden Eintragung gefordert. Eine Eintragung im Anbieterverzeichnis ist erforderlich für das Unternehmen, das die Teilleistung Postdienstleistung gemäß § 3 Nr. 15 PostG erbringen soll.

Wurde über den Antrag nach § 4 Abs. 2 S. 1 PostG noch nicht entschieden, ist eine Eigenerklärung, dass ein entsprechender Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt wurde nebst einem Nachweis, dass die Antragsstellung erfolgt ist (z.B. durch das vorläufige Schreiben der Bundesnetzagentur), ausreichend.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Leistungsverzeichnis:
- Eintragung in relevantes Berufsregister

Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein
- VHB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
- Einreichung Umweltschutzkonzept: Maßnahmen für eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sind darzulegen. Die durch den Versandvorgang entstanden CO2-Emmissionen sind auszuglei-chen bzw. Maßnahmen für einen klimafreundlichen Versand aufzuzeigen. Ein CO2-neutraler Versand setzt voraus, dass die Emissionen, die beim gesamten Versandvorgang
Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Leistungsverzeichnis: Alle anzugebenden Preise sind einschließlich aller Nebenkosten zu kalkulieren. Dies um-fasst auch alle weiteren anfallenden zusätzlichen Leistungen (z. B. Adressclearing, Rück-lauf bei Nicht

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung