Neubau einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Schmelz Hier: Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung in Anlehnung an die HOAI in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung für das o.a. Projekt
Die Gemeinde Schmelz beabsichtigt den Neubau einer 6 - gruppigen Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Schmelz, Standort: Herrenkrippchen, in 66839 Schmelz und schreibt zur Umsetzung dieses Bauprojektes Architekten- und Ingenieurleistungen aus.
Es handelt sich um eine Teilbeschaffung im Sinne von § 3 Absatz 9 VgV (80%-Kontingent).
Standort: Herrenkrippchen
Bewertet wird die Teamorganisation fachkundigen Personals
Bewertet wird die örtliche Präsenz während LPH 8
Bewertet wird die Berufserfahrung des Projektleiters
Bewertet wird das Gesamthonorarangebot inkl. Zu-/Abschlägen und NK.
Bewertet werden die Stundensätze. Es gibt 5 unterschiedliche Stunden¿sätze, die jeweils einzeln bewertet werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 9, für die KG 410 - 430 (Anlagengruppen Nr. 1 bis 3 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI 2021)
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung - Elektro in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 9, für die KG 440 - 460 (Anlagengruppen Nr. 4 bis 6 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI 2021)