Gaslieferung für Objekte des Landkreises Saarlouis vom 01.01.2027 - 01.01.2028
Der Landkreis Saarlouis beabsichtigt die Beschaffung von Gas für Objekte des Landkreises Saarlouis, für den Zeitraum vom 01.01.2027 - 01.01.2028
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Rückgriffsklausel:Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB
Eigenerklärung Eignung 124LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Russland-Sanktionen- 26-09-16_26-00-14_Anlage2_Lieferverzeichnis - Angebotsblatt- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein- VHB 633 - Angebotsschreiben- VHB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen- VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
* Auf Anforderung der Vergabestelle** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- VHB 236 - Verpflichtungerklärung anderer Unternehmen