Neubau Kita Piesbach - Innenputzarbeiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer eingeschossigenKindertagesstätte im Ortsteil Piesbach der Gemeinde Nalbach. Das Baugrundstückbefindet sich in der Hauptstraße in Piesbach hinter einer bestehendenWohnbebauung. Zwischen den Hausnummern 9 und 13 gibt es eineBaustellenzufahrt, über welche das Grundstück erschlossen wird.Bei dem eingeschossige Baukörper mit einer Grundfläche von etwa 1.900 m2 handelt es sich um einMassivbauwerk aus Kalksandstein mit Wärmedämmverbundsystem und Putzfassade. Das Satteldach wirdzum größten Teil als Nagelbinder- und Kaltdach ausgeführt. Lediglich der vordere Gebäudeteil, in dem sichdie Technikebene befindet, ist als gedämmtes Sparrendach mit Gaube geplant. Im Bereich der Bistros unddem Mehrzweckraum wird es zwei Teilbereiche geben, welche als Flachdach ausgebildet werden.Im Inneren des Gebäudes werden sowohl Kindergarten- als auch Krippengruppenuntergebracht, sodass eine altersübergreifende Betreuung gewährleistet ist. DieRaumstruktur folgt dabei einem funktionalen Konzept, das den Anforderungen einerzeitgemäßen frühkindlichen Bildungseinrichtung gerecht wird.
BaustellenzufahrtDie Baustelle befindet sich im Ortsteil Piesbach der Gemeinde Nalbach. Die Anfahrterfolgt entweder von Nalbach kommend über die Piesbacher Straße oder durchPiesbach über die Hauptstraße.Die Baustelle befindet sich zwischen den Hausnummer 9 und 13. Die Einfahrt zurBaustelle befindet sich ebenfalls dort.
Nähere Informationen zum Erfüllungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Beginn der Auftragsausführung: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Ende der Leistungserbringung: innerhalb von 45 Werktagen nach vorstehend genannter Frist über den Ausführungsbeginn.
Vorlage Werk- und Montageplanung 24 Werktage nach Beauftragung.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich das Leistungsverzeichnis sowohl als pdf-Datei sowie als GAEB-Datei (.84-Format) einzureichen ist.Fehlt eine der beiden Dateien, wird diese nachgefordert. Wird dieser Nachforderung nicht fristgemäß nachgekommen, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Rückgriffsklausel:Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB
Eigenerklärung zur Eignung 124VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): aa.Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:- Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme,- Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.- Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
bb.Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern.Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen.Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im Übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
Sicherheitsleistungen nach § 17 VOB/B
- für die Vertragserfüllung. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Ust beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. USt, ohne Nachträge) zu leisten.
- für Mängelansprüche. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Russland-Sanktionen- Leistungsverzeichnis- GAEB x84- VHB 234 - Erklärung Arbeits-/Bietergemeinschaft- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen- Angebotsschreiben VHB FB 213
* Auf Anforderung der Vergabestelle** Mittels Eigenerklärung:- VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen- VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen- VVB 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten- VHB FB 221/222 Preisermittlung- VHB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise- Produktdatenblätter bekannter Fabrikate- Urkalkulation** Mittels Dritterklärung:- VHB 421 Vertragserfüllungsbürgschaft- VHB 422 Mängelansprüchebürgschaft- gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG (Bauabzugssteuer)