Bei dem gewählten Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und EU-weiter Bekanntmachung. Rechtsgrundlagen der Vergabe sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB 2016 und die Vergabeverordnung VgV 2016 (Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV, 23.08.2023). ---------------------------------------------------------------
Dieses Verfahren findet in zwei Stufen statt: Stufe 1 - TN-Wettbewerb: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, 5 Büros werden ausgewählt und sollen Lösungsvorschläge erstellen. Stufe 2 - Angebotsphase: Verhandlungstermine mit Bieterpräsentationen mit 5 Büros.
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Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. ---------------------------------------------------------------
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach (sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer) an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. ---------------------------------------------------------------
Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags gelten die Bedingungen des Verfahrens und die Vergabeunterlagen als anerkannt. ---------------------------------------------------------------
Sollte es nach Zuschlagserteilung zu einer rechtlich begründeten Kündigung des Vertrages einzelner Lose oder Gewerke kommen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einhaltung der angebotenen Preise an den Bieter des nächstrangniedrigeren Angebotes zu geben.