Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert die Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg in Mainz Hechtsheim. Beide Bahnsteige, die Fahrtrichtung Innenstadt und die Fahrtrichtung stadtauswärts, werden erneuert.
Maßnahmen:- Verlängerung der Bahnsteige auf ein Regelmaß von 45 m- Anheben der Bahnsteigkanten auf die Regelhöhe von 24 cm über Schienenoberkante- Blindenleitsystem- Erneuerung der Wartehalle & Haltestellenausstattung Fahrtrichtung Innenstadt- Erneuerung der Beleuchtungsanlage- Versetzung des Fahrkartenautomaten (stadteinwärts) an die Haltestelle Mühldreieck
Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg in Mainz Hechtsheim
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2 SektVO wird der AG keinen Gebrauch machen
Ich/Wir erkläre(n), dassfür mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungIch/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse ab-gelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen.- Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n.oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet .
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung:Ich bin/Wir sind - im Handelsregister eingetragen.- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach LTTG
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärungen zur Eignung (siehe Formular 1240)
- Nachweis über die Durchführung von 2 gleichwertigen Maßnahmen Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzprojekte müssen Tiefbauprojekte mit einem Projektvolumen von mindestens 250 TEUR sein und von vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften, in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder in einer vergleichbar großen oder größeren Kommune durchgeführt worden sein.Mindestens eines der Referenzprojekte muss das Stopfen von Gleisen enthalten. Falls die Stopfarbeiten durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden, ist eine zusätzliche Referenz des Nachunternehmers einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
siehe Vergabeunterlagen
In den Vergabeunterlagen.