Das WZB beabsichtigt, die Tätigkeit einer*eines BEM-Beauftragten, die Leitung des BEM-Teams, die externe Beratung bzw. das Fallmanagement für das Betriebliche Eingliederungsmanagement durch einen externen Dienstleister durchführen zu lassen. Der Ansprechpartner*in auf Seiten des beauftragten externen Dienstleisters ist BEM-Beauftragte*r des WZB. Sie/er organisiert das weitere Vorgehen und fungiert als Ansprechpartner*in für die Beschäftigten, die Geschäftsführung sowie alle am BEM beteiligten Stellen und Gremien. Zu seinen*ihren Aufgaben gehören neben dem Einladungsmanagement die Durchführung und Dokumentation des Verfahrens. Die im Laufe des BEM-Verfahrens durchzuführenden Erst- und Folgegespräche sollen in Berlin, jedoch außerhalb des WZB stattfinden. In Form eines Evaluationsbogens soll im Ergebnis von Erst- und Folgegesprächen einmalig entsprechendes Feedback der Mitarbeitenden eingeholt werden.
Die bereits vorhandenen Unterlagen, Vorlagen und monatlichen Auswertungen bilden die Basis für das BEM-Verfahren mit Vertragsbeginn. Zum Zeitpunkt der Vertragsaufnahme laufende Verfahren werden nach individueller Abstimmung vom Auftragnehmer übernommen.
Im Dialog sollen Maßnahmen zur Sicherung einer dauerhaften Teilhabe der im Sinne von § 167 Abs 2 SGB IX gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten (im Folgenden: BEM-Berechtigte) am Arbeitsleben erarbeitet werden. Die Beteiligten sehen sich dabei dem Gedanken verpflichtet, den BEM-Berechtigten mittels eines verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozesses in einem vertraulichen Verfahren bei der Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes zu unterstützen.
Als rechtlicher Rahmen für die Durchführung der Leistung ist die jeweils aktuelle Betriebsvereinbarung BEM des WZB (derzeit vom 25.04.2024) zu beachten; als Anlage beigefügt.