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Verfahrensangaben

Errichtung einer Photovoltaikanlage

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.04.2026
16.04.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Osnabrück GmbH
HRB 18565
Am Finkenhügel 1
49076
Osnabrück
Deutschland
DE944
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@Klinikum-os.de
+49 541405-1800

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
de935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152-0
+49 4131152-943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45261215-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Parkhaus des Klinikums Osnabrück mit einer Leistung von ca. 600 kWp einschließlich Lieferung, Montage, Netzanschluss, Inbetriebnahme sowie erforderlicher Nachweise und Dokumentation.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage (ca. 600 kWp) auf dem Parkhaus des Klinikums Osnabrück.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

- Lieferung und Montage von PV-Modulen (Glas/Glas)
- Lieferung und Installation der Wechselrichter
- Montagegestell für Flachdach (Ost-/West-Ausrichtung)
- DC- und AC-Verkabelung einschließlich Potentialausgleich
- Netzanschluss und Systemintegration gemäß VDE-AR-N 4110
- Durchführung von Netzberechnungen und Schutzprüfungen
- Fortschreibung des Anlagenzertifikats sowie Konformitätserklärung
- Teilnahme an Abnahmen und vollständige Dokumentation

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.05.2026
30.10.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Finkenhügel 1
49076
Osnabrück
Deutschland
DE944

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die höchste Punktzahl. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis.

Maßgeblich ist der wertungsrelevante Angebotspreis gemäß den Vergabeunterlagen.

Gewichtung
24,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept

Der Bieter hat ein technisches Konzept zur Umsetzung der Photovoltaikanlage einzureichen.

Bewertet wird, inwieweit das Konzept eine schlüssige und nachvollziehbare technische Lösung erkennen lässt, hinsichtlich:
- Stringplanung und Anlagenauslegung
- Berücksichtigung von Verschattung und örtlichen Gegebenheiten
- Dimensionierung der Komponenten (insb. Wechselrichter)
- Netzintegration (z. B. VDE-AR-N 4110 oder vergleichbar)
- Monitoring- und Fernzugriff
- Wartungs- und Betriebsfreundlichkeit

Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Lösung.

Die Maximalpunktzahl wird erreicht bei einer vollständig durchdachten, projektspezifisch optimierten und technisch hochwertigen Lösung.

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bauablauf

Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Bauablaufplan sowie eine Beschreibung der Projektorganisation einzureichen.

Darzustellen ist, wie die Leistung zeitlich und organisatorisch umgesetzt werden soll und wie die Abläufe auf die besonderen Rahmenbedingungen des Projekts abgestimmt sind.

Im Rahmen der Bewertung wird berücksichtigt, inwieweit:
- der Bauzeitenplan plausibel und realistisch ist,
- die Baustellenorganisation nachvollziehbar dargestellt ist,
- die Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung des laufenden Krankenhausbetriebs erfolgt,
- die Koordination mit anderen Beteiligten und Gewerken gewährleistet ist.

Die Maximalpunktzahl (5 Punkte) wird vergeben, wenn Bauablauf und Projektorganisation vollständig, schlüssig und realistisch dargestellt sind und eine reibungslose Umsetzung erwarten lassen.

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Service

Der Bieter hat das für die Ausführung vorgesehene Projektteam darzustellen.

Die verantwortliche Projektleitung ist zu benennen und deren Qualifikation und einschlägige Projekterfahrung darzulegen.

Bewertet wird:
- das Projektteam über Erfahrung in der Umsetzung vergleichbarer Photovoltaikprojekte verfügt,
- die Projektleitung Erfahrung mit Photovoltaikanlagen vergleichbarer Größenordnung (? 200 kWp) nachweist,
- die Projektleitung Projekte in verantwortlicher Funktion (z. B. Projektleitung) umgesetzt hat,
- eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache für die Projektdurchführung sichergestellt ist.

Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität, Nachvollziehbarkeit und Relevanz der dargestellten Qualifikationen und Erfahrungen.

Die Maximalpunktzahl wird erreicht, wenn das Projektteam über umfangreiche Erfahrung in der eigenverantwortlichen Umsetzung mehrerer vergleichbarer Projekte verfügt und eine sichere und koordinierte Projektabwicklung erwarten lässt.

Gewichtung
4,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Maßnahme ist Teil eines Gesamtprojekts zur nachhaltigen Energieversorgung des Klinikums.

Ziel ist die Erhöhung des Eigenstromanteils sowie die Reduzierung von CO2-Emissionen.

Die Ausführung hat unter Berücksichtigung des laufenden Krankenhausbetriebs zu erfolgen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angabe zur Energieeffizienz

Warmwasserbereiter/-speicher und Solaranlagen
GPP-Kriterien
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHHYT7SSHU6S

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird auf die Voraussetzungen und Fristen des § 160 GWB ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

118185-2026

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Nutzung von KI-Assistenzsystemen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung ist zulässig.
Die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verbindlichkeit der Angebote verbleibt uneingeschränkt beim Bieter.

Es ist sicherzustellen, dass durch die Nutzung solcher Systeme keine Verstöße gegen datenschutzrechtliche oder vergaberechtliche Vertraulichkeitsanforderungen (§ 5 EU VOB/A / § 5a VOB/A) entstehen.

Zudem wird auf die Grenzen der Nachforderung gemäß § 16a VOB/A hingewiesen. Unvollständige oder widersprüchliche Angebote können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

***

Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Es wird empfohlen, die Abgabe frühzeitig vorzunehmen, um technische Probleme zu vermeiden.

***

Rechnungen sind elektronisch unter Angabe der Vertrags- und/oder Vergabenummer an die E-Mail-Adresse rechnungen@klinikum-os.de einzureichen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

14
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gem. § 16a VOB/A kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§§ 261, 129a StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Korruptionsdelikte (§§ 299, 331 bis 335 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Ausbeutung (§§ 232, 233 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Steuerhinterziehung oder Nichtzahlung von Steuern und Abgaben (§ 370 AO).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Antrag auf Eröffnung.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Einstellung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Verfahren mit ähnlicher Zielsetzung wie die Insolvenz.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Schwere berufliche Verfehlung, die die Integrität infrage stellt.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Wettbewerbswidrige Absprachen (§ 298 StGB oder Kartellrecht).

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Vorliegen eines Interessenkonflikts, der eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorbefassung, die zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung geführt hat.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Nachweislich mangelhafte Leistung bei einem früheren öffentlichen Auftrag, die zur Kündigung, Schadensersatzforderung oder vergleichbaren Sanktionen führte.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Täuschung der Vergabestelle oder unzulässiger Versuch der Beeinflussung des Vergabeverfahrens.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Angabe der PQ-Nummer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzprojekte - Mindestens 2 Referenzprojekte über Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 200 kWp oder mehr, die in den letzten 5 Jahren errichtet oder wesentlich erweitert wurden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Erfahrung Netzanschluss / Systemintegration - Nachweis von mindestens einem Projekt mit Netzanbindung nach VDE-AR-N 4110 und Systemintegration einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 200 kWp oder mehr.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Projektleitung - Benennung einer verantwortlichen Projektleitung mit Erfahrung bei mindestens einer PV-Anlage 200 kWp oder mehr

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Elektrotechnik / Energieanlagenbau von mindestens 1 Mio. EUR in den letzten 3 Jahren.

Finanzierung

Zahlungen erfolgen nach §16 VOB/B. Abschlags- und Schlusszahlungen werden nach prüfbarer Rechnung und Abnahme geleistet. Die Schlusszahlungsfrist beträgt abweichend von §16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B insgesamt 60 Kalendertage nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung.

Für die Vertragserfüllung und die Sicherung von Mängelansprüchen werden Sicherheitsleistungen gemäß § 17 VOB/B in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen gefordert. Die konkreten Anforderungen, insbesondere Höhe, Form und Fälligkeit der Sicherheitsleistungen, sind in den Vergabeunterlagen unter "Besondere Vertragsbedingungen" geregelt. Die Sicherheitsleistung ist auch auf etwaige Auftragserweiterungen anwendbar.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Leistung ist unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebs auszuführen. Hierbei sind besondere Anforderungen an Baustellenorganisation, Sicherheitsmaßnahmen sowie Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat die Koordination mit anderen Gewerken sowie die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits- und elektrotechnischen Vorschriften sicherzustellen.

Der Auftragnehmer hat die normgerechte Ausführung gemäß den einschlägigen VDE-Vorschriften sowie die Abstimmung mit dem Netzbetreiber sicherzustellen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung