Lieferung von 4 Stück selbstfahrenden Kehrmaschinen
Kauf von 4 Stück selbstfahrenden Kehrmaschinen (3 Stück Mehrzweck-Kompaktkehrmaschinen 1,2-1,5m3 und 1 Stück Kompakt-Saugkehrmaschine 4,5-6,0m3)
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
keine Angabe
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern.
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (z.B. Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate)
Zahlungsbedingungen (Vorschlag des Auftraggebers):
30% Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung. Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft über den Betrag der Vorauszahlung ist vom Auftragnehmer zu stellen.
70% innerhalb von 30 Tagen nach Schlussabnahme
siehe Unterlagen