Dokumentenmanagement-System
Der Auftrag umfasst die Beschaffung, Implementierung und Einführung eines unternehmensweiten Doku-mentenmanagement-System (nachfolgend "DMS" genannt). Ziel ist es, eine zentrale, strukturierte und rechtssichere Plattform zur Verwaltung, Versionierung, Ablage, Veröffentlichung und Bereitstellung von Dokumenten sowie internen und externen Inhalten einzuführen.Das DMS soll bestehende manuelle, dezentrale oder historisch gewachsene Prozesse durch ein digitales, standardisiertes und effizientes System ablösen. Hierzu zählen insbesondere:- Führende zentrale Dokumentenablage und strukturiertes Informationsmanagement- Unterstützung definierter Workflows (z. B. Freigaben, Veröffentlichungen, Versionierung)- Verwaltung von Dokumentenlebenszyklen- Berechtigungs- und Rollenkonzepte für verschiedene Nutzergruppen- Sicherstellung von Compliance-Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten- Integration in bestehende IT-Systeme der FHG (z.B. SAP, M365, Staffbase)Der Leistungsumfang umfasst zusätzlich die Migration vorhandener Inhalte, Support sowie technische und organisatorische Betriebsleistungen.Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistung mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren zu vergeben. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht vorher mit einer Frist von einem Jahr ordentlich gekündigt wird. Die Bieter sind aufgefordert, die von ihnen angebotenen Betriebs- und Bereitstellungsmodelle (z. B. SaaS, Mietmodell, Kaufmodell, On-Premises-Betrieb) in ihrem Angebot darzustellen. Es können sowohl nutzungs-basierte als auch kaufbasierte Varianten angeboten werden. Eine Einschränkung auf ein bestimmtes Modell erfolgt seitens des Auftraggebers nicht
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist samt der erwähnten Anlagen über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen
Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Technische Architektur & funktionales Lösungskonzept
Projektvorgehenskonzept
Betriebskonzept
Siehe Vergabeunterlagen
Ausführungsbürgschaft
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Gemäß § 128 Abs. 1 GWB