- Soweit erforderlich können im Rahmen der Erbringung von Planungsleistungen durch die beauftragten Planer Besondere Leistungen erbracht werden (Abruf der Leistungen bei Bedarf durch den Auftraggeber).
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift handelt, den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragsnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.
- Der Planer erstellt nach Abschluss einer Lph einen Bericht, in dem er den Leistungsstand schriftlich dokumentiert und zusammenfasst. Dabei stellt er insbesondere dar, wie sich der erreichte Bearbeitungsstand zu den Zielvorstellungen des Bauherrn verhält. Dem schriftlichen Bericht sind alle wesentlichen Unterlagen beizufügen, soweit sie dem Bauherrn nicht bereits zuvor übergeben worden sind.
- Die vereinbarten BIM-Anwendungsfälle in den AIA sind zu beachten. Dem Auftragnehmer (AN) werden vom Auftraggeber (AG) mit Beginn der Leistungserbringung vorhandene Zeichnungen im PDF-Format ggf. im DWG-Format zur Verfügung gestellt. Während der Projektbearbeitung erfolgt zwischen AN und AG der 2D CAD-Plandatenaustausch im PDF-Format sowie der 3D Fachmodell-Austausch im IFC-Format. Mit Leistungserbringung und Abrechnung der beauftragten Leistungsphasen sind dem Fachbereich Bau des AG vom AN das gesamte Zeichnungskonvolut einschließlich der Fachmodelle in nativem Format des AN, sowie im PDF-Format mit schaltbaren Ebenen (Layer) zu übergeben.
Die vereinbarten BIM-Anwendungsfälle in den AIA sowie der BAP sind hierbei zu beachten. Der vom AG vorgegebene Plankopf darf weder in Lage noch in Form verändert werden. Dem AN werden separate Schriftfelder zur Verfügung gestellt. Sollten die vom AN zu übergebenen Daten nicht der vom AG vorgegebenen Struktur entsprechen, ist der AG berechtigt, diese Leistung zu Lasten des AN erbringen zu lassen, sofern der AN einer Nachbesserung nicht fristgerecht nachgekommen ist.
- Der AN verpflichtet sich zum Einsatz der genannten Personen für die Erfüllung dieses Vertrages. Der nicht nur vorübergehende Einsatz anderer Personen ist nur aus wichtigem Grund (Kündigung, Verrentung, Beförderung, dauerhafte Erkrankung oder ähnliches der benannten Personen) zulässig. Sofern ein personeller Austausch im vg. Leitungsteam erforderlich wird, muss diese Stelle mit einem Mitarbeiter vergleichbarer Qualifikation hinsichtlich Berufserfahrung, betreuter Projekte und beruflicher Qualifikation in Abstimmung mit dem AG besetzt werden. Der AG kann ungeeignete Ersatz-Mitarbeiter ablehnen. Kann der AN auch nach Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Frist keinen Mitarbeiter vergleichbarer Qualifikation als Ersatz anbieten, ist der AG zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
- Der AG kann vom AN während der Vertragsausführung verlangen, dass dieser mangelhafte Leistungen nachbessert. Nimmt der Auftraggeber den Auftragnehmer wegen Planungs- oder Überwachungsmängeln in Anspruch, versuchen die Vertragsparteien im Rahmen einer einvernehmlichen Verständigung Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu vereinbaren. Sind die Bemühungen erfolglos, gelten die gesetzlichen Regeln.
- Die Regelungen nach diesem Vertrag zur Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher und weiterer Nutzungsrechte schließen auch vom Auftragnehmer erzeugte Daten mit ein. Der Auftraggeber ist insbesondere befugt, die vom Auftragnehmer erzeugten Daten auch ohne dessen Mitwirkung für die weitere Planung und Ausführung des Bauvorhabens sowie für dessen Betrieb, Umbau und Rückbau zu verwenden. Zu diesen Zwecken dürfen die Daten auch fortgeschrieben oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Der Auftraggeber kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Ausgenommen bleiben grobe Entstellungen.
- Bei Überschreitung des maximalen Tafelwerts der anrechenbaren Kosten gemäß § 52 Abs. 1 HOAI werden die Leistungen gemäß erweiterter RifT-Tabellen vergütet.
- Die vom AG vorgegebene Projektnummer (P_0838-2023) ist bei jeglichem Schriftverkehr, in allen Zeichnungsköpfen und den Angebotsauswertungen zu verwenden.
- Die angebende Vertragsnummer entspricht der Bestellnummer des AG.
In der Rechnung ist neben dem Rechnungsdatum und der Rechnungsnummer immer die Vertragsnummer (48000XXXXX) der Vergabestelle anzugeben.
Rechnungsanschrift ist:
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Kreditorenbuchhaltung
Postfach 260167
13411 Berlin