Für medizinische IT-Systemverteiler, Melde- und Bedientableaus sowie Kommunikations- und Schnittstellenkomponenten des Titels 1.2 ist Bender vorgegeben. Die Bestandsanlage basiert auf dem Bender-BMS-Kommunikationssystem; neue Komponenten müssen ohne systemfremde Schnittstellen in Kommunikation, Adressierung, Alarmierung, Parametrierung und Bestandsüberwachung eingebunden werden. Die Festlegung ist auf systemgebundene Komponenten beschränkt; im Übrigen sind gleichwertige Fabrikate zugelassen. Bestands- und Systembindung sind durch Betreiber/Fachplaner zu bestätigen.
Folgende Unterlagen sind nur dann vollständig einzureichen, sofern keine Präqualifikation vorliegt, das heißt, wenn kein Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis besteht:
- Eigenerklärung zu Umsatz und Referenzen
- Formular "V 124.H F - Eigenerklärung zur Eignung"
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- TEK_06_Wettbewerbsregister falls kein Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis