TL1: Referenzen - - TL1: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistung durch Angabe von mindestens zwei abgeschlossenen Referenzaufträgen in den letzten zehn (10) Jahren mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Um-fang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
5. Auftragsvolumen in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (den Ausführungszeitraum monatsgenau angeben
(wird kein Datum angegeben, wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Variante angenommen. (Beispiel: wenn nur eine
Jahresangabe "2020" erfolgt, dann entweder der 01.01. oder 31.12., bei der Monatsangaben "Juli 2020", entweder der 01. oder 31.07.))
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er mindestens die geforderten zwei Referenzen aus "Vordruck 7 - Darstellung der Referenzen (TL1)" vorweisen kann.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens zwei (2) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Zugelassen werden nur Referenzen, die mindestens eine dieser nachfolgend genannten Vorgaben entspricht:
1. Gebäude (Rohbau und Ausbau) im Bereich Industriebau - Energieinfrastruktur
2. Hochbauarbeiten im Bereich Gasinfrastruktur
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.