Referenzen - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leis-tung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung zzgl. Nennung von Medium, Lei-tungslänge und zuständiger Genehmigungsbehörde
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
Mindestanforderungen an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist wegen der Referenzlage nachzuweisen:
1. mindestens drei (3) vergleichbare und einschlägige Referenzen, in denen das Refe-renzprojekt folgende Punkte erfüllt:
- planerische Projektbearbeitung im Bereich erdverlegte Leitungsinfrastruktur
und
- planerische Begleitung eines Vorhabenträgers/einer Vorhabenträgerin der leitungs-gebundenen Energiewirtschaft (Erdgas, Wasserstoff, Strom)
2. der Start der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2020 liegen
3. mindestens eine (1) der Referenzen muss Erfahrungen mit den in der Bundesre-publik Deutschland verantwortlichen Planfeststellungsbehörden für Erdgas- oder Was-serstoffleitungen im Zuge von planerischer Projektbearbeitung oder Projektbegleitung nachweisen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.