TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen)
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen an elektrotechnischen Anlagen bzw. Projekten handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte kumulativ erfüllt werden:
a. Tätigkeitsbereiche
- Elektrotechnik, Mittelspannung, Baustromtransformatoren, Niederspan-nungsverteilung und deren Verkabelung.
b. Leistungsumfang
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen An-lagen;
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendige Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen;
- Fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.
Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln und Normen (VDE, VDI, DIN etc.) angesehen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 7.
Mindestanforderung an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägige (ver-gleichbare) Referenzen einzureichen.