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Verfahrensangaben

Baustromversorgung VS Wittenburg

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.04.2026
11.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NEL Gastransport GmbH
DE 284418437
Kölnische Str.108-112
34119
Kassel
Deutschland
DE731
vergabe@gascade.de
+49 561934-0

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
+49 22894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45317300-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens:

Die NEL Gastransport GmbH (NGT) mit Sitz in Kassel ist ein nach dem Energiewirtschaftsge-setz zertifizierter Fernleitungsnetzbetreiber. Im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas 2022-2032) ist zur Erhaltung der Versorgungssicherheit mit der Errichtung der Verdichterstation (VS) Wittenburg eine Maßnahme enthalten, die durch die Bruchteilsgemeinschaft (BTG) Nordeuro-päische Erdgasleitung (NEL) umzusetzen ist. Die BTG NEL hat NGT mit der Planung und Realisierung der Errichtung der VS Wittenburg beauftragt. Die GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) plant und baut die VS Wittenburg im Nehmen und im Auftrag der NGT.
Errichtet wird in diesem Zuge eine neue Verdichterstation in Wittenburg mit drei Verdichtern mit deren gesamter Peripherie bestehend aus unter anderem Filtern, Kühlern, Betriebsgebäu-den, Mess- und Elektrotechnik, Rohrleitungen und Armaturen.

Projektbeschreibung:

Die Inbetriebnahme der VS Wittenburg soll im Jahr 2028 erfolgen. Mit Beginn der Bauphase benötigt NGT ein sachlich und fachlich qualifiziertes Unternehmen zur technisch vollständigen und betriebsfertigen Erstinstallation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromausrüstung (nachfolgend insgesamt "Baustromversorgung" oder "Baustromausrüstung" oder "Bau" oder "Bauvorhaben" oder "Anlage") für die ausführenden Gewerke. Die Baustromversorgung umfasst die Infrastruktur, um den Strom von den Baus-tromtransformatoren aus auf dem Baugelände zu verteilen. Die zuverlässige Versorgung mit Strom ist essentiell, um die Montagearbeiten anderer Gewerke zu gewährleisten.

Gegenstand der Ausschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind die technisch vollständige und betriebsfertige Erstinstal-lation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromver-sorgung der Baustelle der VS Wittenburg sowie die dafür erforderlichen Leistungen des Auf-tragnehmers.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsüberblick:

Die zu erbringenden Leistungen bestehen insbesondere aus
- Liefern, Aufstellen, Anschließen, Umsetzen und Rückbauen von Baustromverteilern inkl. Kreuzeinschlagerdern und regelmäßiger technischer Prüfungen
- Liefern, Verlegen und Rückbauen von Kabeln inkl. Auftrommeln
Liefern und Montieren von Muffen, Schläuchen, Rohren etc.
- Liefern und Montieren von Kabelbrücken, Warnschildern und -bändern
- Baustellenbeleuchtung
- Zaunbeleuchtung
Die genaue Leistungsbeschreibung ist der Anlage B.1 sowie dem Vertragsentwurf mit Anhängen (Anlage B.2) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt

Verlängerung bei Überschreitung des geplanten Leistungszeitraums möglich.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wittenburg
Deutschland
DE80O

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es sind optionale Leistungsteile vorgesehen, die in dem angefügten Preisblatt entsprechend gekennzeichnet sind.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH0YTQRT90PK

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Vergabeunterlagen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 1.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 3.1 bzw. 3.2.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 8.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 6.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz für jedes der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus ver-gleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 1.500.000 EUR betragen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 2.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min-destens EUR 10.000.000 je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag-gebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch ein-deutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einrei-chung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen)

Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen an elektrotechnischen Anlagen bzw. Projekten handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte kumulativ erfüllt werden:
a. Tätigkeitsbereiche
- Elektrotechnik, Mittelspannung, Baustromtransformatoren, Niederspan-nungsverteilung und deren Verkabelung.
b. Leistungsumfang
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen An-lagen;
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendige Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen;
- Fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.
Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln und Normen (VDE, VDI, DIN etc.) angesehen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 7.
Mindestanforderung an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägige (ver-gleichbare) Referenzen einzureichen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

TL3: Es ist die fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handeln-den Personen darzulegen. - TL3: Es ist die fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handeln-den Personen darzulegen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 4.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Ein (1) verantwortlicher Mitarbeiter muss über die Zertifizierung eines Schaltberechtig-ten für Mittelspannungsanlagen, gemäß DIN VDE 0105-100, verfügen.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung