TL1 (für die Lose 1 (GASCADE) und 1 (NGT), Los 2 und Los 3): Referenzen - TL1 (für die Lose 1 (GASCADE) und 1 (NGT), Los 2 und Los 3): Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierig-keit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet wer-den (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung)))
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist mindestens eine (1) einschlägige (vergleichbare) Referenz einzureichen, wel-che folgende Anforderungen erfüllt:
- der Start der Leistungserbringung lag nicht vor dem 01.01.2020
- die Erstsicherung gemäß DVGW GW 1200 umfasst die Sicherung von min-destens 200 km zusammenhängender Erdgashochdruckleitung
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.