TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntma-chung.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführte Referenz sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Ver-gleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewer-bers schließen lassen.
Die Referenz muss jeweils mindestens einen Auftragswert (je Referenz) größer gleich EUR 500.000,00 umfassen.
Die Referenz muss jeweils mindestens zwei (2) der folgenden Tätigkeitsbereiche be-treffen
- Elektrotechnik, Mittelspannung, Niederspannungsverteilung, USV-Anlagen mit Batteriesystemen, Notstromanlagen, Feldinstrumentierung und deren Verkabe-lung sowie prozesstechnischen Anschluss an Gashochdruckleitungen,
und jeweils alle nachfolgend aufgelisteten Leistungen umfassen:
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen Anla-gen,
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendigen Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen,
- fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.