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Verfahrensangaben

ÜET Wittenburg

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.05.2026
27.05.2026 12:00 Uhr
16.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NEL Gastransport GmbH
DE 284418437
Kölnische Str.108-112
34119
Kassel
Deutschland
DE731
vergabe@gascade.de
+49 561934-0

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
+49 22894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45311000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die technische und betriebsfertige Neuinstallation (Planung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme) der übergeordneten Elektrotechnik der Verdichterstation Wittenburg.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die technische und betriebsfertige Neuinstallation (Planung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme) der übergeordneten Elektrotechnik besteht unter anderem aus den folgenden Leistungsbereichen:
- Elektrotechnik,
- Mittelspannungsverteilung
- Niederspannungsverteilung,
- USV-Anlagen mit Batteriespeichersystemen,
- Notstromanlagen,
- Feldinstrumentierung,
- Verkabelungen sowie prozesstechnische Anschlüsse an Gashochdruckleitungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wittenburg
Deutschland
DE80O

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH0YTP5XVC8B

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SetkVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL1: Berufs- oder Handelsregisterauszug - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL2: Nichtvorliegen Ausschlussgründe - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL3:Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL1: Jahresumsatz - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abge-schlossenen Geschäftsjahren in vergleichbaren Tätigkeitsbereichen (z.B.: Elektro-technik, Mittelspannung, Niederspannungsverteilung, USV-Anlagen mit Batteriesys-temen, Notstromanlagen, Feldinstrumentierung und deren Verkabelung sowie pro-zesstechnische Anschlüsse an Gashochdruckleitungen)

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

WL2: Berufs- oder Betriebshaftpflicht - Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen, Sach- und Vermögensschäden EUR 10 Mio. mindestens je Versicherungsjahr betragen:

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum der Veröffentlichung der Bekanntma-chung nicht älter als (zwölf) 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntma-chung.

Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführte Referenz sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Ver-gleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewer-bers schließen lassen.

Die Referenz muss jeweils mindestens einen Auftragswert (je Referenz) größer gleich EUR 500.000,00 umfassen.
Die Referenz muss jeweils mindestens zwei (2) der folgenden Tätigkeitsbereiche be-treffen
- Elektrotechnik, Mittelspannung, Niederspannungsverteilung, USV-Anlagen mit Batteriesystemen, Notstromanlagen, Feldinstrumentierung und deren Verkabe-lung sowie prozesstechnischen Anschluss an Gashochdruckleitungen,
und jeweils alle nachfolgend aufgelisteten Leistungen umfassen:
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen Anla-gen,
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendigen Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen,
- fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen: Anzahl zusätzlich erfüllter Tätigkeitsbereiche - Bewertet wird die Anzahl zusätzlich erfüllter Tätigkeitsbereiche - neben den zwei (2) gemäß Ziffer 13.3 des Verfahrensbriefs und der Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7) geforderten Tätigkeitsbereichen - der eingereichten Referenzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
450,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen: Anzahl der eingereichten Referenzen - Anzahl der Referenzen in den letzten 5 Jahren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
350,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen: durchschnittlicher Auftragswert - Durchschnittlicher Auftragswert in EUR (netto) der eingereichten Referenzen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung