Referenzen - - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) in den letzten maximal drei (3)zehn (10) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweise zum Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweise zum Datenschutz zur An-gabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Art der Linienbaustelle (Stahlleitung, Erdkabel, etc.)
6. Länge der Linienbaustelle
7. Art des Genehmigungsverfahrens der Linienbaustelle (Planfeststellungsverfah-ren nach EnWG, Bundesfachplanung, etc.)
8. Auftragswert in EUR (netto)
9. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens zwei (2) (und möglichst nicht mehr als drei (3)) einschlä-gige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Hierbei ist zu beachten, dass eine Referenz folgende Punkte erfüllt:
- Die zu betreuende Länge der Linienbaustelle muss mind. 50 km betragen
- Die Linienbaustelle muss mittels Bundesfachplanung oder Planfeststellungsverfahren nach EnWG genehmigt worden sein oder genehmigt werden.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.