Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): TL 1:
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Lieferung/Leistung durch Angabe von mindestens drei abgeschlossenen Referenzaufträgen in den letzten zehn (10) Jahren mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Ansprechpartners in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Angabe des verbauten Antriebs
6. Auftragsvolumen in EUR (netto)
7. Ausführungszeitraum
Für die angefragten Armaturen sind Referenzen von vergleichbaren abgeschlossenen Lieferleistungen an Transmission System Operator (TSO) oder Storage System Operator (SSO) zur Verfügung zu stellen. Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der der DIN EN 1594, 3230-5, 14141 und 30690 angesehen.
Voller Durchgang, Auslegungsdruck min. 105bar, Vollverschweißt, Anschweißenden, Double block and bleed, inkl. Getriebe und Elektroantrieb. Der Anbieter qualifiziert sich bis zu der Nennweite, zu welche er entsprechende Referenzen vorweisen kann.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.?