TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.3)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.3, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.2 technische Eignungskriterien (Wertungsmatrix zur Eignung))
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen (siehe Anlage A.2 technische Eignungskriterien (Wer-tungsmatrix zur Eignung)
7. Angabe öffentlicher /privater Auftraggeber
Hinweis: Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen in Bezug auf die Leistung mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Eine Referenz gilt insbesondere dann als vergleichbar, wenn es sich um folgende Leistungen handelt:
Unterhaltsreinigung von Büro- und zugehörigen Nebengebäuden (z.B. Parkhaus)
Objektart:
Es muss sich um die regelmäßige Unterhaltsreinigung eines Büro- bzw. Verwaltungs-gebäudes handeln, vorzugsweise mit technisch-gewerblichen Nebenbereichen (z.?B. Besprechungsräume, Sozialräume, Sanitäreinrichtungen, Verkehrsflächen).
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Objektgröße:
Die betreute Gesamtfläche der Referenz muss einen mit dem ausgeschriebenen Ob-jekt vergleichbaren Umfang aufweisen.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, deren betreute Fläche mindestens 1.900.000 m2 der jährlich zu reinigenden Gesamtfläche des ausgeschriebenen Objekts erreicht. Dies entspricht einem Anteil von rund 70% der jährlich zu reinigenden Gesamtfläche des ausgeschriebenen Objekts. Die maßgebliche Vergleichsgröße beträgt 2.760.573,11?m2 pro Jahr für das neue Verwaltungsgebäude der GASCADE Gastransport GmbH.
Leistungsumfang:
Die Referenz muss Leistungen umfassen, die in Art und Regelmäßigkeit der ausge-schriebenen Unterhaltsreinigung entsprechen, insbesondere:
- tägliche bzw. regelmäßige Reinigung von Büroräumen, Sanitärbereichen und Verkehrsflächen
- Reinigung sensibler Bereiche (z.?B. Konferenzzonen)
- Grundreinigungen nach Bedarf
Durchführungszeitraum:
Die Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Die letz-te Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.04.2023 liegen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Vorlage von Qualitätsbeurteilungen zu mindestens drei (3) wertungsfähigen Re-ferenzen.
Die Qualitätsbeurteilungen müssen sich auf mit dem Ausschreibungsgegenstand ver-gleichbare Referenzaufträge beziehen und anhand der vorgegebenen Referenzbe-scheinigung bzw. eines inhaltlich gleichwertigen Nachweises erfolgen.
Die Vergleichbarkeit ist sicherzustellen; bei Verwendung eigener Formulare müssen diese den Anforderungen der Referenzbescheinigung entsprechen
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Mindestens drei (3) einschlägige, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referen-zen einzureichen, die einen Mindestleistungszeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen. Für den Fall einer Bewerberauswahl werden ausschließlich die drei bestbe-werteten Referenzen herangezogen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7. und Anlage A.2. technische Eignungskriterien (Wertungsmatrix zur Eignung)