TL1: Referenzen - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Aufbau, Besetzung und Betrieb eines Empfangs sowie einer Poststelle im ver-gleichbaren Umfeld, sowie für KRITIS-Sektoren (kritische Infrastrukturbetreiber gem. KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66)).
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner ausdatenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, wertungsfä-hige Referenzen anzugeben.
Davon muss mindestens 1 der einzureichenden Referenzen den Umfang vollumfänglich abdecken (Aufbau, Besetzung und Betrieb eines Empfangs sowie einer Poststelle im vergleichbaren Umfeld, sowie für KRITIS-Sektoren).
Jede der einzureichenden Referenzen muss mindestens den Aufbau, Besetzung und Betrieb eines Empfangs oder einer Poststelle vorweisen, in jedem Fall aber inklusive KRITIS-Sektoren.
Der Abschluss der einzelnen Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen.
Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.