TL1: Refernzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal fünf (5) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführte Referenz sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleich-bar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenz muss jeweils mindestens einen Auftragswert (je Referenz) größer gleich EUR 1.000.000,00 umfassen.
Jede Referenz muss jeweils mindestens einen der folgenden zwei (2) Tätigkeitsberei-che beinhalten:
- Oberwellenkompensation
- Blindleistungskompensation
und jeweils alle nachfolgend aufgelisteten Leistungen umfassen:
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen Anla-gen,
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendigen Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen,
- fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.
Darüber hinaus müssen die beiden Tätigkeitsbereiche mindestens in einer der drei wertbaren Referenz aufgeführt sein.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, andere Sektoren).)
4. Tätigkeitsbereich (Oberwellenkompensation und/oder Blindleistungskompensa-tion)
5. Kurzbeschreibung der aufgeführten Leistung inkl. Bestätigung, dass folgende Leistungen umfasst sind
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen Anla-gen,
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendigen Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen,
- Fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.
6. Auftragswert in EUR (netto)
(Es ist eine präzise Wertangabe (2 Nachkommastellen) gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.3 (Wertungsmatrix (Eig-nung)).)
7. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum angeben)
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzen einzureichen. Je Mehr desto besser, jedoch max. 10 Referenzen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7. Der Vordruck kann ver-vielfältigt werden.