TL1: Referenzen - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftragsdatum tagesgenau angeben)
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens zwei (2) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Referenz muss die Betriebsführung einer Biogaseinspeiseanlage zum Gegenstand haben, deren Wartungs- und Instandhaltungsaufwand hinsichtlich Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar ist.
- Der Bieter beziehungsweise im Falle einer Bietergemeinschaft mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen des Referenzauftrags als verantwortlicher Betriebsführer der Biogaseinspeiseanlage tätig gewesen sein oder weiterhin tätig sein.
- Die Referenzleistungen müssen unter Beachtung der DVGW-Arbeitsblätter G 265-2 und G 265-3 oder nachweislich gleichwertiger technischer Regelwerke erbracht worden sein beziehungsweise erbracht werden.
- Die Referenz muss eine ununterbrochene Betriebsführungsdauer von mindes-tens zwei (2) Jahren umfassen. Der nachzuweisende Zeitraum von mindes-tens zwei (2) Jahren muss vollständig innerhalb des Zeitraums ab dem 01.01.2017 liegen. Der Referenzauftrag darf bereits vor dem 01.01.2017 be-gonnen worden sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.