Verfahrensangaben

Betriebsführung der Biogaseinspeiseanlagen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.09.2026
06.10.2026 12:00 Uhr
14.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GASCADE Gastransport GmbH
DE 815 216 431
Kölnische Str. 108-112
34119
Kassel
Deutschland
DE731
vergabe@gascade.de
+49 561934-0

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
+49 22894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50500000-0
50530000-9
65200000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die GASCADE Gastransport GmbH betreibt drei (3) Biogaseinspeiseanlagen. Die anfallen-den Arbeiten für Wartung und Instandhaltung (in nachfolgenden "Betriebsführung") sollen hierzu an fachkundige Unternehmen vergeben werden. Gegenstand des Auftrags ist die technische Betriebsführung sowie die Durchführung, Koordination und Dokumentation sämtli-cher erforderlicher Inspektions-, Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen an den Biogaseinspeiseanlagen Fuchswinkel, Nonnendorf und Wörth. Die Biogaseinspeiseanlage Fuchswinkel umfasst zusätzlich eine Sauerstoffentfernungsanlage.
Der Leistungsumfang erstreckt sich insbesondere auf die Gasdruckregel- und Messanlagen, Verdichteranlagen, Sauerstoffentfernungsanlagen, Mess-, Steuerungs-, Fernwirk- und Über-tragungstechnik, elektrotechnischen Anlagen, Explosions- und Brandschutztechnik, Hei-zungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Druckluft- und Steuerluftanlagen, Druckbehälter, Ge-bäude und Außenanlagen sowie die Koordination und Begleitung wiederkehrender Prüfungen. Eingeschlossen sind ferner die Störungsbearbeitung einschließlich der Sicherstellung vorge-gebener Reaktionszeiten, die Einbindung qualifizierter Fach- und Serviceunternehmen, die Abfallentsorgung, die Erfassung und Minimierung von Methanemissionen sowie die vollstän-dige Dokumentation und Berichterstattung. Die Leistungen sind unter Beachtung der ein-schlägigen gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regelwerke, Herstellervorgaben und der vorgegebenen Prüf- und Wartungsintervalle zu erbringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

wird je Los beschrieben

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH0DYD9FZYYZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Verfahrensunterlagen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben"

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig-ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung:
Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. - PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). - PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen. - PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9 (bzw. Vordruck 10).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

WL1: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Unterneh-mens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Unterneh-mens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Der jährliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre muss, getrennt je Los, für

Los 1 in EUR (netto) mindestens 1.500.000,00 betragen.
Los 2 in EUR (netto) mindestens 1.500.000,00 betragen.
Los 3 in EUR (netto) mindestens 1.500.000,00 betragen.

Der Nachweis ist für jedes Los getrennt zu erbringen. Wünscht der Bewerber für mehrere Lose einen Teilnahmeantrag abzugeben, so sind die Mindestanforderungen kumulativ zu erfüllen. Das hieße bei einem Teilnahmeantrag für alle drei (3) Lose müsste ein durchschnittlicher Umsatz i.H.v. EUR 4.500.000,00 (netto) für jedes der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre nachgewiesen werden..

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10.000.000,00 je Versicherungsjahr betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag-gebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Ein-reichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

TL1: Referenzen - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftragsdatum tagesgenau angeben)

Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens zwei (2) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Die Referenz muss die Betriebsführung einer Biogaseinspeiseanlage zum Gegenstand haben, deren Wartungs- und Instandhaltungsaufwand hinsichtlich Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar ist.
- Der Bieter beziehungsweise im Falle einer Bietergemeinschaft mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen des Referenzauftrags als verantwortlicher Betriebsführer der Biogaseinspeiseanlage tätig gewesen sein oder weiterhin tätig sein.
- Die Referenzleistungen müssen unter Beachtung der DVGW-Arbeitsblätter G 265-2 und G 265-3 oder nachweislich gleichwertiger technischer Regelwerke erbracht worden sein beziehungsweise erbracht werden.
- Die Referenz muss eine ununterbrochene Betriebsführungsdauer von mindes-tens zwei (2) Jahren umfassen. Der nachzuweisende Zeitraum von mindes-tens zwei (2) Jahren muss vollständig innerhalb des Zeitraums ab dem 01.01.2017 liegen. Der Referenzauftrag darf bereits vor dem 01.01.2017 be-gonnen worden sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

TL2: Nachweis einer gültigen Zertifizierung gem. DVGW Arbeitsblatt G 493-2 oder gleichwertig. - TL2: Nachweis einer gültigen Zertifizierung gem. DVGW Arbeitsblatt G 493-2 oder gleichwertig.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist ein Nachweis über eine gültige Zertifizierung gem. DVGW Arbeitsblatt G 493-2 oder gleichwertig einzureichen.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

TL3: Nachweis einer gültigen Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. - TL3: Nachweis einer gültigen Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist ein Nachweis über eine gültige Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig einzureichen.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 4.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

siehe Verfahrensunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Verfahrensunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
3

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Betriebsführung BGEA Fuchswinkel
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50500000-0
50530000-9
65200000-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Leistungen ist die technische Betriebsführung der Biogaseinspeiseanlage Fuchswinkel einschließlich der zugehörigen Sauerstoffentfernungsanlage. Der Leistungsum-fang umfasst insbesondere:
- Inspektion, Funktionsprüfung, Wartung und erforderliche Instandsetzung der Gas-Druckregel- und Messanlage einschließlich der Gasbeschaffenheits-, Mengen-, Druck-, Temperatur-, Taupunkt-, Sauerstoff- und Schwefelmesstechnik;
- Betrieb, Überwachung und Instandhaltung der Verdichteranlage einschließlich Rück-kühlanlagen, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Kühlwasser- und Ölkreisläufen sowie der zugehörigen Heizungs- und Lüftungstechnik;
- Sichtkontrolle, Funktionsprüfung, Wartung und wiederkehrende Prüfung der Sauer-stoffentfernungsanlage einschließlich Kaltwassersatz, Kühlwassersystem, Steuerluft-versorgung und zugehöriger Druckbehälter;
- Instandhaltung der Druckluft- und Steuerluftanlage einschließlich Vorhaltung einer ge-eigneten Ersatzversorgung;
- Prüfung und Wartung der elektrotechnischen Anlagen, der Automatisierungs- und Prozessleittechnik, der USV-Anlagen, der Transformatorenstation sowie der Blitz-, Überspannungs- und Potenzialausgleichssysteme;
- Wartung und Prüfung der Explosionsschutztechnik, der technischen Lüftung, der Gaswarnanlage sowie der Brandmelde- und sonstigen Brandschutztechnik;
- Wartung der Klima-, Heizungs-, Lüftungs-, Fernwirk- und Übertragungstechnik;
- Koordination, Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation der wiederkehrenden Prü-fungen an Druckbehältern und Durchleitungsdruckbehältern sowie der Prüfungen auf Explosionssicherheit;
- Überwachung des Korrosionsschutzes der erdverlegten Leitungen und des erdverleg-ten Flüssiggastanks;
- Kontrolle und Pflege des Stationsgebäudes, der Außenanlagen, der Zuwegungen und des Flüssiggastankbereichs einschließlich Winterdienst;
- Organisation und Koordination externer Fach- und Serviceunternehmen;
- Störungsbearbeitung mit einer Fernzugriffszeit von 30 Minuten und einer Vor-Ort-Zeit von zwei Stunden;
- ordnungsgemäße Entsorgung der bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfal-lenden Abfälle;
- Erfassung und Dokumentation freigesetzter Methanmengen sowie Durchführung zu-mutbarer Maßnahmen zur Minimierung der Methanemissionen;
vollständige Dokumentation sämtlicher Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsmaß-nahmen sowie quartalsweise Berichterstattung und jährliche Wartungs- und Budget-planung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heidenau
Deutschland
DE933

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

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Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

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Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Betriebsführung BGEA Nonnendorf
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50500000-0
50530000-9
65200000-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Leistungen ist die technische Betriebsführung der Biogaseinspeiseanlage Nonnendorf. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Inspektion, Funktionsprüfung, Wartung und erforderliche Instandsetzung der Gas-Druckregel- und Messanlage einschließlich der Gasbeschaffenheits-, Mengen-, Druck-, Temperatur-, Taupunkt-, Sauerstoff- und Schwefelmesstechnik;
- Betrieb, Überwachung und Instandhaltung der Verdichteranlage einschließlich Rück-kühlanlagen, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Kühlwasser- und Ölkreisläufen sowie der zugehörigen Heizungs- und Lüftungstechnik;
- Instandhaltung der Druckluft- und Steuerluftanlage einschließlich Vorhaltung einer ge-eigneten Ersatzversorgung;
- Prüfung und Wartung der elektrotechnischen Anlagen, der Automatisierungs- und Prozessleittechnik, der USV-Anlagen der Biogaseinspeise- und Sauerstoffentfer-nungsanlage, der Transformatorenstation sowie der Blitz-, Überspannungs- und Po-tenzialausgleichssysteme;
- Wartung und Prüfung der Explosionsschutztechnik, der technischen Lüftung, der Gaswarnanlage sowie der vorhandenen Brandschutztechnik;
- Wartung der Klima-, Heizungs-, Lüftungs-, Fernwirk- und Übertragungstechnik;
- Koordination, Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation der wiederkehrenden Prü-fungen an Druckbehältern und Durchleitungsdruckbehältern sowie der Prüfungen auf Explosionssicherheit;
- Kontrolle und Pflege des Stationsgebäudes, der Außenanlagen und der Zuwegungen einschließlich Winterdienst;
- Organisation und Koordination externer Fach- und Serviceunternehmen;
- Störungsbearbeitung mit einer Fernzugriffszeit von 30 Minuten und einer Vor-Ort-Zeit von zwei Stunden;
- ordnungsgemäße Entsorgung der bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfal-lenden Abfälle;
- Erfassung und Dokumentation freigesetzter Methanmengen sowie Durchführung zu-mutbarer Maßnahmen zur Minimierung der Methanemissionen;
vollständige Dokumentation sämtlicher Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsmaß-nahmen sowie quartalsweise Berichterstattung und jährliche Wartungs- und Budget-planung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Niederer Fläming
Deutschland
DE40H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

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Betriebsführung BGEA Wörth
3

Auftragsgegenstand

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CPV-Codes

50500000-0
50530000-9
65200000-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Leistungen ist die technische Betriebsführung der Biogaseinspeiseanlage Wörth. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Inspektion, Funktionsprüfung, Wartung und erforderliche Instandsetzung der Gas-Druckregel- und Messanlage einschließlich der Gasbeschaffenheits-, Mengen-, Druck-, Temperatur-, Taupunkt-, Sauerstoff- und Schwefelmesstechnik;
- Betrieb, Überwachung und Instandhaltung der Verdichteranlage einschließlich Rück-kühlanlagen, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Kühlwasser- und Ölkreisläufen sowie der zugehörigen Heizungs- und Lüftungstechnik;
- Wartung und Instandsetzung der in der Gas-Druckregel- und Messanlage sowie in der Verdichteranlage eingesetzten flexiblen Rohr- und Schlauchleitungen einschließ-lich deren Austausch oder entsprechender Druck- und Dichtheitsprüfungen;
- Instandhaltung der Druckluft- und Steuerluftanlage;
- Prüfung und Wartung der elektrotechnischen Anlagen, der Automatisierungs- und Prozessleittechnik, der USV-Anlagen, der Transformatorenstation sowie der Blitz-, Überspannungs- und Potenzialausgleichssysteme;
- Wartung und Prüfung der Explosionsschutztechnik, der technischen Lüftung, der Gaswarnanlage sowie der vorhandenen Brandschutztechnik;
- Wartung der Klima-, Heizungs-, Lüftungs-, Fernwirk- und Übertragungstechnik;
- Koordination, Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation der wiederkehrenden Prü-fungen an Druckbehältern und Durchleitungsdruckbehältern sowie der Prüfungen auf Explosionssicherheit;
- Kontrolle und Pflege des Stationsgebäudes, der Außenanlagen und der Zuwegungen einschließlich Winterdienst;
- Organisation und Koordination externer Fach- und Serviceunternehmen;
- Störungsbearbeitung mit einer Fernzugriffszeit von 30 Minuten und einer Vor-Ort-Zeit von vier Stunden;
- ordnungsgemäße Entsorgung der bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfal-lenden Abfälle;
- Erfassung und Dokumentation freigesetzter Methanmengen sowie Durchführung zu-mutbarer Maßnahmen zur Minimierung der Methanemissionen;
- vollständige Dokumentation sämtlicher Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsmaß-nahmen sowie quartalsweise Berichterstattung und jährliche Wartungs- und Budget-planung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wörth am Rhein
Deutschland
DEB3E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

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Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

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