Keine Angabe
Lieferung und Montage von verschiedenen Fahrradabstellanlagen an verschiedenen Standorten (Haltepunkten der Hermann-Hesse-Bahn) inkl. Buchungssoftware und weiterem Zubehör.
(Kurzbeschreibung - für genauere Informationen sehen Sie bitte die Vergabeunterlagen ein.)
Lieferung und Montage von verschiedenen Fahrradabstellanlagen (Sammelschließanlagen und Fahrradüberdachungen mit verschiedenen Dächern) an verschiedenen Standorten inkl. Buchungssoftware, Schließfachschrank, Servicestationen.
Optionen in Los 1, 2, 3:a) Zwei Ladesteckdosen innerhalb einer Sammelschließanlage. b) Abdeckung des First Level Supports durch den Auftragnehmer.c) Erwerb der Rechte für die Software des Front-/Backend. d) Befestigung Anlehnbügel auf befestigtem Untergrund mit Grundrahmen.
Option in Los 3: Konstruktion Fahrradüberdachung mit Fußplatte zur Montage auf Fundament.
Es erfolgt eine Ausschreibung in Losen, da es sich um 3 verschiedene Auftraggeber handelt. Es soll ein einheitliches Buchungssystem für die Fahrradabstellanlangen (einheitliches Erscheinungsbild) an der Hermann Hesse Bahn beschafft werden. Daher erfolgt der Zuschlag an nur einen Bieter, nämlich an den, der insgesamt über alle Lose hinweg das preisgünstigste Angebote für alle Lose hat.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Zugang für Bieter ist kostenlos in der Basisversion möglich.Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/
§ 56 Abs. 2 und 3 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Referenzen umgesetzte Fahrrad-Sammelschließanlagen inkl. Buchungssystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei Referenzen zu bereits umgesetzten Sammelschließanlagen inklusive Buchungssystem. Es sind keine optionalen Bauarten oder Funktionen zulässig. Hiermit soll die technische Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden.
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung LD - Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren
Stellung der Sicherheit- Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer zu leisten. (Sicherheit für Vertragserfüllung)- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge zu leisten. (Sicherheit für Mängelansprüche)
Zuschlagsinformation:Der Zuschlag erfolgt an das Angebot mit dem über alle drei Lose hinweg günstigsten Angebot. Optionale Leistungen werden nicht mitberücksichtigt. Es müssen überdies die Einheitspreise über alle Lose hinweg gleich sein.